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26.08.2019

Mietendeckel für Berlin

Wohnungspolitik in der Diskussion


Seit Monaten wird in Berlin über eine mögliche stadtweite Deckelung der Wohnungsmieten diskutiert. Und nun sind erste Details des Gesetzesentwurfs bekannt geworden. An diesem arbeitet gerade die Linken-Politikerin Katrin Lompscher als zuständige Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen. Das vertrauliche Papier zur internen Abstimmung liegt mehreren Tageszeitungen vor und findet derzeit rege Beachtung.

Von Stephan Becker


Der aktuelle Vorschlag, der im Oktober zum Gesetz werden könnte, sieht je nach Baujahr und Ausstattung Obergrenzen von 3,42 Euro bis 7,97 Euro zuzüglich kleinerer Modernisierungszuschläge vor. Letzterer Wert soll für alle Gebäude gelten, die zwischen 1991 bis 2013 errichtet wurden, Neubauten nach 2014 wären voraussichtlich ausgenommen. Entsprechend des Konzepts, das sich auf den Mietspiegel von 2011 bezieht, würden außerdem Kündigungen wegen Eigenbedarf zustimmungspflichtig. Auch möblierte Wohnungen – derzeit ein beliebtes Mittel, um die Mietpreisbremse zu umgehen – dürften unter das Gesetz fallen.

Gelten sollen die Grenzen zudem nicht nur bei Neuvermietungen, sondern – und das wäre ein noch deutlich radikalerer Schritt – auch bei bestehenden Verträgen. Hier könnten die Mieter eine Absenkung fordern, was beim Bezirksamt offiziell zu beantragen wäre. Lompscher geht damit deutlich über die Forderungen hinaus, die beispielsweise der Berliner Mieterverein in einem eigenen Entwurf entwickelt hatte. Alle Maßnahmen sollen für fünf Jahre gelten, wenn das Gesetz denn wie geplant in Kraft tritt. Das allerdings könnte spannend werden, denn die Kritik am Entwurf ist ebenso breit wie vehement. Vertreter von FDP und CDU argumentieren erwartbar mit Sozialismusvorwürfen, während von Seiten des Koalitionspartners SPD eher das Grundkonzept und die Machbarkeit in Frage gestellt wird. Die Grünen äußerten sich bisher neutral, man wolle zunächst eine Studie zu den Folgen für die Wohnungswirtschaft abwarten. Gleichzeitig kündigen Vertreter aus diesem Sektor schon jetzt Klagen gegen das Gesetz an, dessen Rechtssicherheit auch von wohlwollenden Fachleuten angezweifelt wird.

Eine der zentralen Fragen, um die es auf politischer Ebene geht, ist die Auswirkung auf die Neubauaktivität der privaten Unternehmen. Denn eine Sache ist es, die Mieten zu deckeln, wenn auf der anderen Seite der mangelnde Wohnraum als eine der Hauptursachen für weiterhin steigende Quadratmeterpreise nicht behoben wird. Dazu passt der heute von Lompscher offiziell vorgestellte Jahresbericht 2018 zur Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“, der deutlich macht, dass die kommunalen Gesellschaften mit ihren Neubauzielen nicht hinterher zu kommen scheinen. Ein steter privatwirtschaftlicher Beitrag bleibt also notwendig, und für viele Kritiker stellt sich die Frage, ob eine Mietobergrenze angesichts der vielen Unwägbarkeiten dahingehend die richtigen Signale sendet. Könnte das beispielsweise bedeuten, dass noch mehr Eigentum entsteht, anstatt weiterer Mietwohnungsbau? Einigkeit besteht bei vielen Expert*innen dahingehend, dass bei Neubauten eine Kaltmiete von 7,97 Euro nicht kostendeckend ist, was beispielsweise einen mietengedeckelten Neubau von 2012 plötzlich zum Verlustgeschäft machen könnte.

Zwei weitere Kritikpunkte wurden außerdem vielfach angemerkt. Da wäre zum einen die Frage nach der Gerechtigkeit, wenn auch Gutverdiener in stattlichen Altbauwohnungen in bester Lage die Miete senken könnten. Und da wären zum anderen die Konsequenzen für den Unterhalt der Häuser, wenn die Eigentümer*innen versuchen, auf andere Weise Rendite zu erzielen. Mit Blick auf all diese möglichen Unwägbarkeiten stellt sich also schon die Frage, ob es sich bei der Lompscher-Initiative nicht vor allem um einen gewissen Aktionismus handelt, der von der jahrzehntelangen, zum Teil auch unter Linken-Beteiligung verfehlten Wohnungspolitik ablenken soll. Umgekehrt bleibt aber auch anzumerken, dass die steigenden Mieten zu den größten sozialen und politischen Herausforderungen der Gegenwart zählen, und eine – funktionierende – Obergrenze dahingehend schon Abhilfe schaffen könnte.


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Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen Katrin Lompscher

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