Mitklagen!
Verein fairtrag gegen unzulässige Vertragsbedingungen
Die Grundüberlegung ist verständlich, hat aber weitreichende Folgen für Planer: Weil sich die öffentliche Hand bei Bauprojekten künftig besser gegen Kostenrisiken absichern will, werden seit 2013 in Verhandlungsverfahren meist enge Kostenobergrenzen festgelegt, zu denen die Büros liefern müssen. In der Konsequenz aber eine unzulässige Verlagerung der Risiken.
Denn: Zum einen lassen sich zum Zeitpunkt der Vertragsvereinbarung die Kosten nur unzureichend kalkulieren. Zum anderen werden die entsprechenden Klauseln von Bund, Ländern und Gemeinden inzwischen flächendeckend so formuliert, dass auch Risiken, die sich dem Einfluss der Büros entziehen, dennoch in ihre Verantwortung fallen. Überspitzt gesagt: Selbst wenn ein Bauherr ständig neue Änderungswünsche hat, schuld ist in Zukunft immer der Architekt.
Weil diese bereits praktizierten Vertragsklauseln im Streitfall existenzgefährdend sein können, hat sich jetzt unter dem Namen fairtrag – Initiative für faire Verträge mit der Öffentlichen Hand eine Gruppe von 25 Architekturbüros zusammengefunden, die im Februar als rechtsfähiger Verein gegründet worden ist. Von Auer Weber bis Wenzel+Wenzel Architekten: Gemeinsam soll eine Klage gegen solche unfairen, vorformulierten Beschaffenheitsvereinbarungen angestrengt werden. Eine renommierte Kanzlei hat die rechtlichen Aussichten einer solchen Klage bereits ermittelt und auch veröffentlicht. Vorsitzender des Vorstands ist Rainer Hascher von Hascher Jehle Architekten, im Vorstand sitzen außerdem Per Pedersen von Staab Architekten und Juan Lucas Young von sauerbruch hutton.
Um für diesen Weg gewappnet zu sein, sucht die Initiative nun bis Juni weitere Architektur- und Ingenieursbüros als Mitstreiter – der Mitgliedsbeitrag beträgt 100 Euro. Die Kosten einer Klage sollen so besser verteilt werden, es besteht aber auch die Vision einer neuen Institution, die sich ganz generell um ausgewogene Vertragsbedingungen und faire Zusammenarbeit bemüht.
a) das Projekt politisch auf den Weg zu bringen, sondern vielmehr
b) im VOF-Verhandlungsverfahren die Honorare - oft in unzulässiger Weise die gesetzlichen HOAI-Mindestsätze unterschreitend auf unangemessene Niveaus zu drücken.
Dem Architekten oder Generalplaner wird dann später gerne der schwarze Peter für Kostensteigerungen zugeschoben, ihm bleibt dazu auch noch der Kampf um eine angemessene Honorierung seiner Leistungen.
Nur zwei Gründe führen zu denjenigen Kostenüberschreitungen, die ständig durch die Medien geistern.
Grund 1: Das Budget ist von Anfang an bewusst zu niedrig angesetzt, um das Projekt politisch überhaupt erst möglich zu machen.
UND/ODER Grund 2: Der öffentliche Bauherr weiß nicht, was er will und ändert ständig die Vorgaben.
99,5% aller Kostenüberschreitungen lassen sich so erklären. Und der planende Architekt - lediglich Überbringer der schlechten Nachricht - soll dafür einstehen. Beim besten Willen, so kann das nicht weitergehen.