Aus für den Hamburger City-Hof?
Senat erteilt denkmalrechtliche Abrissgenehmigung
Von Kathrin Schömer
Es scheint, als wäre der langjährige Kampf am Klosterwall verloren: Der Hamburger Senat hat Anfang März 2018 den Abbruch der City-Hof-Hochhäuser aus denkmalrechtlicher Sicht genehmigt. Die baurechtliche Genehmigung ist nunmehr reine Formsache und wird noch im Frühjahr erwartet. In einem elf Seiten starken Papier legten Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt und Staatsrat Matthias Kock dar, welche „überwiegenden öffentlichen Interessen“ im Fall des Verwaltungs- und Einzelhandelkomplexes ein Aussetzen des Denkmalschutzes legitimierten.
Dabei betonen sie in ihrem Papier eingangs durchaus die Bedeutung des prominent gelegenen City-Hofs als „eigenständiger Kontrapunkt“ zum Kontorhausviertel und als „leuchtendes Dokument des hoffnungsvollen Neubeginns und der Wirtschaftswunderzeit“. Auch honorieren sie die – am projektierten Neubau von KPW Papay Warncke und Partner (Hamburg) oft bemängelten – Sichtbeziehungen zu den denkmalgeschützten Klinkerbauten, die zwischen den locker nebeneinander stehenden Scheiben hervorblitzen. Der weitere Text der Drucksache verstricke sich jedoch in eine widersprüchliche Argumentation, wie Friederike Ulrich und Axel Ritscher im Hamburger Abendblatt schreiben. Unter anderem heißt es, der City-Hof besitze „nicht genügend kritische Masse […], um sich als eigene, quartiersbildende Kraft zu etablieren“.
Kristina Sassenscheidt, Vorsitzende des Hamburger Denkmalvereins, machte BauNetz gegenüber deutlich, dass sie das gesamte Verfahren zur Abrissgenehmigung für eine Farce hält. Der Senat habe schon vor mehreren Jahren die politische Entscheidung gefällt, den City-Hof abzureißen – „und zwar unter völligem Ausschluss von Bürgerbeteiligung“. Doch der nun veröffentlichte Beschluss bezieht sich gesetzesgemäß auf genau jene Bürger und argumentiert städtebaulich im Interesse der Öffentlichkeit: Aufgrund von Lärmschutzbestimmungen könnten im zu allen Seiten hin ungeschützten Bestand keine dringend benötigten Wohnungen genehmigt werden. Eine Argumentation, die Bürgerinneninteressen missbraucht und den Denkmalschutz mit Füßen trete.
Auch Marco Hosemann von der Initiative City-Hof e.V. hält das vermeintliche öffentliche Interesse für nur vorgeschoben. Offene Rechnungen und Kämpfe um Leitbilder und Ideologien der politischen Entscheidungsträger seien die wahren Motoren der Entscheidung. Bereits die erste Ausschreibung für das Grundstück 2012 habe verschwiegen, dass das Gebäude zu der Zeit als „Erkanntes Denkmal“ geführt wurde. Es sei der federführenden Finanzbehörde schon damals um möglichst hohe Verdienste beim Verkauf der städtischen Liegenschaft gegangen, so Hosemann. Nachdem die erste Ausschreibung zurückgezogen werden musste, habe man vor der Veröffentlichung einer zweiten – mittlerweile war die Schutzwürdigkeit anerkannt – beim Modell „Abriss und Neubau“ auf einen höheren Verkaufserlös im zweistelligen Millionenbereich im Vergleich zur Sanierungsvariante spekuliert. Diese Hintergründe würden, besonders im Hinblick auf den anstehenden Wechsel des ehemaligen Hamburger Finanzsenators Peter Tschentscher ins Bürgermeisteramt, aktuell gern verschwiegen.
Eines der Hauptargumente Hosemanns erweitert die Diskussion um den nun drohenden Abriss um ein entlarvendes Detail: Allen in der offiziellen Argumentation für den Abriss aufgeführten Belangen könnte auch mit einer Sanierung des Bestandes Rechnung getragen werden. Seit 2014 setzt sich seine Initiative für den Erhalt des City-Hofs im Sinne eines von Volkwin Marg vorgelegten Sanierungsentwurfes ein. Das Konzept sieht unter anderem vor, den ungeliebten, mit grauen Eternitplatten verkleideten Hochhäusern ihr ursprüngliches Erscheinungsbild zurückzugeben.
Die vier ehemals strahlend weißen Scheiben mit ihrem verbindenden Sockelbereich von Rudolf Klophaus aus dem Jahr 1958 zeugen von der Wiederaufnahme des Projekts der Moderne nach dem Krieg und läuteten das Ende der Hamburger Backsteinära ein. Vis á vis des Hauptbahnhofs symbolisierten sie den Reisenden die Einfahrt in die Großstadt. Als direkte, artfremde Nachbarn entwickelten sie gerade im kontrastierenden Zusammenspiel mit den Klinkerbauten des Kontorhausviertels eine Kraft, die den architektonischen und ideengeschichtlichen Wert beider Ensembles verstärkt und heute noch deutlich lesbar macht. Der geplante Neubau nivelliert die historischen Unterschiede.
Doch noch geben sich die Denkmalschützer nicht geschlagen: Eine Stellungnahme von UNESCO und ICOMOS zu den Folgen des Abbruchs für das Welterbe Speicherstadt und Kontorhausviertel könnte zumindest eine Verzögerung bewirken. Juristisch ist zu prüfen, ob der Beschluss wirklich rechtskräftig ist. Zudem besteht die Möglichkeit, dass die Eigentümer benachbarter Gebäude gegen den Abriss klagen.
Denkmalverein Hamburg: www.denkmalverein.de
Informationsseite des City-Hof e.V.: www.city-hof.org
Onlinepetition zum Erhalt der Scheibenhochhäuser:
(Ein ehemaliger Angestellter in diesen "Hallen")
richtig, der Eigentümer also: Olaf Scholz, Peter Tschentscher, Dorothee Stapelfeldt, Jörn Walter und noch einige andere, finden das Denkmal hässlich und wollen es deshalb schon lange loswerden. Der Eigentümer ist (noch) die Freie und Hansestadt Hamburg. Und die ist laut Gesetz zum vorbildlichen Umgang mit ihren Denkmälern verpflichtet. Alle einbestellten Fachgutachter und das waren nicht nur Denkmalschützer haben sich für den Erhalt ausgesprochen. Darüber setzt sich der Senat einfach hinweg. Die einzige Senatorin, die auch öffentlich gegengehalten hat obwohl ein Scholz-Senat immer mit einer Stimme zu sprechen hat(te) ist verstorben. Zur Farce hat man ein Bieterverfahren mit den Alternativen Abriss/Neubau und Erhalt/Sanierung durchgeführt. Dummerweise liegt dann mit Abstand ein Sanierungsvorschlag vorn. Da MUSS die Finanzbehörde doch einen Formfehler finden das ist kreative Behördenarbeit. Der Bieter, Hochtief, hätte dagegen klagen können. Er hat es bleibenlassen, weil er auf zukünftige Aufträge in Hamburg hofft das ist Marktmacht. Vor vierzig Jahren wollte man am liebsten den Meßberghof abreißen, heute ist er Welterbe. Ansichten wandeln sich. Der Denkmalschutz muss manchmal auch gegen den Mainstream des Augenblicks ankämpfen. Was einmal weg ist, ist weg. Unwiederbringlich. Das alles interessiert aber nicht, weil ja, der Bau ist hässlich, und die verkopften Denkmalpfleger versteht man eh nicht. Ein Bau als Geschichtsdokument??? Also: Weg damit! Ein Hoch auf die beharrliche und kreative Abrisspolitik! @Christian Richter Der Bauer Verlag WIRD umziehen! In den Büroteil, des Neubaus. Also: Warum nicht in ein gut saniertes Denkmal? Folgerichtig ist, wenn die öffentliche Hand sich an ihr eigenes Gesetz hält und die ihr gehörenden Denkmäler erhält. Und wenn sie meint, genau an dieser Stelle Wohnungsbau machen zu müssen und wenn dann ein wirtschaftlich tragfähiges Angebot auf dem Tisch, auf Platz 1 liegt, das eine Denkmalsanierung mit 300 Wohnungen vorschlägt, dann ist es folgerichtig, diesem Angebot den Zuschlag zu erteilen. Und nicht dem Konkurrenzangebot, dass für 130 Wohnungen das Denkmal beseitigt.
Vll. finden die Eigentümer / die Mehrheit der Anwohner das ganze Ensemble einfach häßlich, und wollen es weg haben. Die Argumentationen des Denkmalschutzes sind für Laien (gerade was die Bauten der 50er, 60er und 70er Jahre angeht) - und teilweise auch für Architekten - halt manchmal nur schwer bis überhaut nicht nachvollziehbar. Von den Konstruktiven Problemen und damit verbundenen Wirtschaftlichen folgen, sprich höheren Baukosten ganz zu schweigen.