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https://www.baunetz.de/meldungen/Meldungen-Hochhaus-Fruehlingserwachen_in_Zuerich_192936.html

27.03.2008

Glücksbringer

Hochhaus-Frühlingserwachen in Zürich


Hochhäuser bauen „isch in“: Nicht nur die Bürgermeister von London und Paris haben hochaufragende Pläne für ihre Skyline, auch Zürich möchte in eine höhere Liga aufsteigen.
Man kann beinahe von einem Hochhaus-Frühlingserwachen sprechen: Mit 126 Metern Höhe Zürichs höchstes Gebäude, ist der „Prime-Tower“ von Gigon/Guyer seit Februar auf dem Maag-Areal im Bau (BauNetz-Meldung vom 18. Februar 2008); in Zürich-West, zwischen dem geplanten Stadion, dem Toni-Areal und der Pfingstweidstraße, soll nach jüngstem Wettbewerbsentscheid bald eine Großüberbauung mit einem 80-Meter-Hochhaus von Patrick Gmür enstehen.

Auch ein weiterer, allerdings älterer Kandidat für die Zürcher Skyline steht aktuell wieder auf der Tagesordnung des Gemeinderates – und in der öffentlichen Diskussion: das in der Vergangenheit hitzig diskutierte „Kleeblatt“ (BauNetz-Meldung vom 17. November 2005 zur Entwurfsvorstellung).
Das Gebäude, das Entwurfsverfasser Theo Hotz als seinen „größten städtebaulichen Wurf“ bezeichnet und das uns an Mies van der Rohes Entwurf für ein Hochhaus in der Berliner Friedrichstraße erinnert, waren Wohnungen im kommunalen Wohnungsbau sowie ein Sozialzentrum, eine Kinderkrippe und Büros geplant. Die bislang vorgesehene, kostenintensive Integration eines Tramdepots veranlasste aber viele Kritker zu berechtigten Zweifeln an der Finanzierbarkeit subventionierten Wohnraums.

Eine Spezialkommission des Gemeinderats will das seit mehr als 20 Jahren in der Planung befindliche Projekt für das Tramdepot beim Escher-Wyss-Platz nun weiterverfolgen und sucht nach Lösungen.

Erste Bedingung dafür ist, dass Architekt Hotz die Urheberrechte für sein nunmehr „Vorprojekt“ genanntes Werk abtritt. Planen und bauen soll das 92-Meter-Hochhaus mit dem kleeblattförmigen Grundriss nämlich ein anderer Architekt.
Offenbar hat alles seine Richtigkeit: Ein Verwaltungsgerichtsentscheid von 2006 besagt, dass der bereits erteilte Planungsauftrag an Hotz rechtswidrig vergeben worden sei, weil die Stadt das Projekt nicht öffentlich ausgeschrieben hatte. Dieses verletze die Vorschriften der Auftragsvergabe. Auch der Projektierungskredit war am Gemeinderat vorbei bewilligt worden.

Zweite Bedingung für den Bau ist, dass die Vergabe für Planung und Bau des Mies-Surrogats diesmal vorschriftskonform verläuft. Die Kommision will vor einer Entscheidung mit Hotz über die Abtretung der Urheberrechte verhandeln. Dieser aber möchte eine Garantie dafür, dass das Projekt nicht massgeblich verändert wird oder schlägt andernfalls vor, einen neuen Wettbewerb auszuschreiben.

Allem Frühlingserwachen für den Hotzschen „Glücksbringer“ zum Trotz werden dieses Mal – bei korrekter Vergabe – das letzte Wort in Sachen Gestaltunsgplan und Baukredit die Bürger haben.


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