Gemeinschaftlich im Grünen
Genossenschaftswohnen von Limbrock Tubbesing Architekten in Hamburg
An einem Ausläufer des Harburger Stadtparks im Süden Hamburgs entstanden zwei Mehrfamilienhäuser in Holzbauweise mit vielfältigen Gemeinschaftsflächen und 24 sozial geförderten Wohneinheiten. Das ortsansässige Büro Limbrock Tubbesing Architekten stellte die beiden Bauten 2025 im Auftrag der Baugenossenschaft Wohnen hoch drei (Hamburg) fertig.
Die Wohnbauten ordnen sich L-förmig an und schaffen einen Hofbereich, der sich zu den angrenzenden Grünflächen öffnet und von den Bewohner*innen gemeinschaftlich genutzt wird. Die Riegel sind als Holzbauten mit tragenden Sichtholzwänden und -decken aus Brettsperrholz konstruiert. Zur Straße hin gestalten rötliche Ziegel in Holzschindelform die Fassade. Sie greifen die Materialität der Nachbarbauten auf, während die gartenseitige Fassade eine Lärchenholzverschalung erhielt.
Ebenfalls zum südlichen Innenhof hin orientiert ergänzten die Architekt*innen Laubengänge in Form tiefer Holzregale, die die Wohnungen erschließen und die beiden Baukörper miteinander verbinden. Etwas abgerückt von der Fassade dienen sie zudem als Aufenthalts- und Gemeinschaftsfläche.
Für die Mehrgenerationen-Gemeinschaft entstand auf 3.164 Quadratmetern Bruttogrundfläche ein Wohnungsmix, der von 1- bis 2-Personen-Haushalten mit 40 Quadratmetern bis hin zu 5-Personen-Haushalten mit 110 Quadratmetern reicht. Die Größe der Einheiten orientiert sich an den Vorgaben des sozialen Förderprogramms der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB), das die Mieter*innen je nach Einkommenslage unterstützt.
Ergänzt wird das Wohnangebot um einen über 80 Quadratmeter großen Gemeinschaftsraum sowie einen separaten Co-Working-Bereich im Erdgeschoss. Die Baukosten beliefen sich laut Angaben auf rund 5,6 Millionen Euro. (sbm)
Fotos: Jakob Börner
- Fertigstellung:
- 2025
- Architektur:
- Limbrock Tubbesing Architekten
- Bauherrschaft:
- Wohnen hoch drei eG
- Fläche:
- 3.164 m²
- Baukosten:
- 5.568.640 € Baukosten
gelungene erschließung, ordentlich grundrisse und eine interressante gesamterscheinung. die gestaltung des 'hofes' ist sicherlich den bewohnern der anlage überlassen. bild 19: 'form follows funktion' oder umgekehrt. ;) selbst laien wissen, dass gebäude mit diesem volumen ausschließlich von architekten entworfen werden dürfen.
haben weniger finanzkräftige personen auf ihren balkonen kein recht auf privatsphäre, da die nachbarn gezwungen werden, über deine terrasse zu latschen? eine völlig überdimensionierte holzkonstruktion auf der einen seite, ein 0-fassade auf der anderen. im inneren unterzüge, unter denen ich gar nicht durch passen würde. was soll das?
Bild 19: was soll das? Das hat doch hoffentlich kein Architekt entworfen. (So oder so wäre es mir peinlich von so einer Stelle ein Photo zu machen und dann auch noch zu veröffentlichen.)