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https://www.baunetz.de/meldungen/Meldungen-Braunfels_klagt_erfolgreich_gegen_Vergabeverfahren_in_Dresden_18865.html

17.12.2004

Krimi um Albertinum

Braunfels klagt erfolgreich gegen Vergabeverfahren in Dresden


Wie der Architekt Stephan Braunfels (Berlin/München) am 9. Dezember 2004 bekannt gab, hat er ein Nachprüfungsverfahren gegen das Sächsische Immobilienmanagement gewonnen.

Gegenstand der Auseinandersetzung war ein VOF-Verfahren zur Sächsischen Kunstsammlung im Albertinum Dresden, für das Braunfels sich ohne Erfolg beworben hatte. Das Verfahren hatte im Sommer 2004 stattgefunden; nach einer vom Sächsischen Immobilienmanagement getroffenen Vorauswahl von zehn Büros war ein anonymer Wettbewerb durchgeführt worden, bei dem der Entwurf des Architekten Volker Staab (Berlin) im September 2004 von einer unabhängigen Jury mit einem 1. Preis ausgezeichnet worden war (BauNetz-Meldung vom 22. 9. 2004).

Braunfels konnte in dem Nachprüfungsverfahren erfolgreich geltend machen, dass der Auslober des Wettbewerbs, das Sächsische Immobilienmanagement, das VOF-Verfahren regelwidrig durchgeführt und ihn zu Unrecht nicht in den engeren Kreis der Bewerber zugelassen habe.

Die Vergabekammer nennt in ihrem Beschluss, der der BauNetz-Redaktion vorliegt, hauptsächlich folgende Verstöße, die für diese Entscheidung Ausschlag gebend waren:

  • Der Auslober hatte in der VOF-Auslobung als Termin für die Bekanntgabe der ausgewählten Bewerber den 30. September 2004 angegeben. Tatsächlich hatte er aber bereits im Juli 2004 zehn (aus 92) ausgewählten Bewerbern ihre Nominierung mitgeteilt und sie aufgefordert, innerhalb von sechs Wochen einen Lösungsvorschlag zu erarbeiten. Dem waren neun Nominierte nachgekommen.
    Die übrigen 82 Bewerber waren - und darin lag u.a. die Regelwidrigkeit, nämlich Benachteiligung - nicht benachrichtigt worden. Auf Nachfrage von Stephan Braunfels beim Auslober war er immer wieder auf den 30. September 2004 als Termin der Bekanntgabe der Nominierungen vertröstet worden.

  • Das Auswahlverfahren zur Ermittlung der zehn Bewerber ist nachträglich - hier wieder der Regelverstoß - weiter eingeschränkt worden: Es wurden plötzlich die (ohnehin unzulässigen) Kategorien „sächsische Büros“ und „junge Büros“ eingeführt. Damit konnte man solche Bewerber weiter nach oben in einer Rangliste hieven, die den angekündigten Kriterien des VOF-Verfahrens, nämlich Erfahrung in den Bereichen Bauen im Bestand und Museumsbau, aber auch Größe und Leistungsumfang realisierter Bauvorhaben, nicht in ausreichendem Maß entsprachen.

    Verschlimmernd kommt hinzu, dass die Verantwortlichen diese neuen Kriterien bis zum Schluss verschleierten, indem sie der Vergabekammer offenbar bewusst unvollständige Sitzungsprotokolle vorlegten. Einzelne Mitglieder der Kommission hatten sogar in internen Vermerken - erfolglos - davor gewarnt, diese Regelverstöße zu begehen.
Auf Grund der Entscheidung der Vergabekammer soll das Auswahlverfahren nun erneut durchgeführt werden, d.h. aus den ursprünglich 92 Bewerbern sollen erneut zehn ausgewählt werden, diesmal allerdings ausschließlich nach den im Vorfeld öffentlich gemachten Kriterien.
Büros, die nach dieser Auswahl rechtmäßig zu den Nominierten gehören, vorher aber nicht zur Abgabe eines Entwurfs aufgefordert wurden, sollen unter den zeitlich gleichen Bedingungen die Gelegenheit erhalten, Vorschläge zur Bauaufgabe einzureichen. Zu diesen Architekten wird aller Wahrscheinlichkeit nach auch Stephan Braunfels gehören, da er in der Rangfolge lediglich durch die Bevorzugung der „sächsischen“ und „jungen Büros“ nach hinten gerutscht war.

Fazit

Durch die Auswahlpraxis des Sächsischen Immobilienmanagements - Beobachter der Szene sprechen von „typischer“ Dresdener Manier, nur ortsansässigen Büros zuzutrauen, hier bauen zu können - ist eine Situation eingetreten, die für alle Beteiligten denkbar unglücklich ist: Die wertvolle sächsische Kunstsammlung schimmelt in ungeeigneten Lagerräumen weiter vor sich hin, ein von einer hochkarätigen Jury einstimmig als herausragend bewerteter Entwurf eines Architekten, der gar nicht unter den bevorteilten Sachsen war, steht plötzlich wieder zur Debatte, und niemand weiß, wie vor dem Hintergrund der bereits getroffenen Bewertung überhaupt noch eine unabhängige Entscheidung getroffen werden soll, wenn jetzt die „neue“ Vorauswahl ihre Entwürfe abgibt.

Das Sächsische Immobilienmanagement gibt sich auf Nachfrage gelassen: „Wir erwarten, dass die auszuwählenden Architekten kreativ genug sein werden, sich nicht von bereits vorliegenden Lösungen inspirieren zu lassen“, teilte es der BauNetz-Redaktion mit.

Cordula Vielhauer


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