Denkmalschutz für Habermas-Haus
Kurznachricht vom 17.08.2026
Das Wohnhaus des im März 2026 verstorbenen Philosophen und Soziologen Jürgen Habermas in Starnberg ist in die Bayerische Denkmalliste eingetragen worden. Es entstand in den 1970er Jahren als Erstlingswerk der Münchner Architekten Heinz Hilmer und Christoph Sattler. Der langgestreckte weiße Kubus gilt als „bedeutendes Zeugnis des Übergangs vom Neofunktionalismus der Nachkriegsmoderne zur Postmoderne", heißt es in der Presseerklärung. In dem Gebäude könne man in drei Dimensionen erleben, wie Habermas gedacht habe, sagte Mathias Pfeil, Generalkonservator des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (BLfD), der Süddeutschen Zeitung. Ideen, das Haus künftig als Studienzentrum zu nutzen, bestätigte er hingegen nicht. „Das ist ein Wohnhaus und kann als Wohnhaus genutzt werden“, so Pfeil. Die Familie sei froh, dass es erhalten bleibt. (fm)