https://www.baunetz.de/recht/Verjaehrungsverkuerzung_durch_Bauherr_in_AGB-s_unwirksam_3044649.html
- Weitere Angebote:
- Filme BauNetz TV
- Produktsuche
- Videoreihe ARCHlab (Porträts)
Im Untergrund spielt die Musik
Umgebautes Umspannwerk von &Givry in Paris
Neuer Raum für die Molitorgasse
Erweiterung einer Grundschule in Wien von Veit Aschenbrenner
Planschbecken bis Grünband
Finalisten des European Prize for Urban Public Space 2026
Arena in der Altstadt
Chybik + Kristof in Jihlava
Sozial Wohnen auf dem Mauerstreifen
Studio Mars und Linie Creutzfeldt Architekten in Berlin
Kultur im Eisenbahner-Quartier
Umbau in Portugal von Adarq
Buchtipp: Astra Zarina
She Was an Architect
Verjährungsverkürzung durch Bauherr in AGB`s unwirksam
Eine Verkürzung der Verjährung für Vergütungsansprüche des Auftragnehmers auf 2 Jahre ist in AGB`s des Auftraggebers unwirksam.
Hintergrund
Haben Architekt und Bauherr einen Vertrag geschlossen, prägt dieser wesentlich das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien.
Sind Vertragsbestimmungen als sogenannte Allgemeine Geschäftsbedingungen zu qualifizieren, so sind sie auf ihre Wirksamkeit zu prüfen.
Ist der Bauherr Verwender der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so ist deren Wirksamkeit allein zu seinen Lasten zu prüfen.
Haben Architekt und Bauherr einen Vertrag geschlossen, prägt dieser wesentlich das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien.
Sind Vertragsbestimmungen als sogenannte Allgemeine Geschäftsbedingungen zu qualifizieren, so sind sie auf ihre Wirksamkeit zu prüfen.
Ist der Bauherr Verwender der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so ist deren Wirksamkeit allein zu seinen Lasten zu prüfen.
Beispiel
(nach BGH , Urt. v. 06.12.2012 - VII ZR 15/12)
Ein Auftraggeber stellt gegenüber dem Auftragnehmer einen Bauvertrag; in diesem ist neben einer Bezugnahme auf die VOB/B geregelt, dass die Gewährleistungsansprüche des AG in 5 Jahren verjähren, die Vergütungsansprüche des AN (entgegen der gesetzlichen 3 Jahre) in 2 Jahren. Der BGH stellt klar, dass diese Verkürzung der Verjährung für Vergütungsansprüche auf 2 Jahre in AGB`s des Auftraggebers den Auftragnehmer unangemessen benachteiligt und deshalb unwirksam ist.
(nach BGH , Urt. v. 06.12.2012 - VII ZR 15/12)
Ein Auftraggeber stellt gegenüber dem Auftragnehmer einen Bauvertrag; in diesem ist neben einer Bezugnahme auf die VOB/B geregelt, dass die Gewährleistungsansprüche des AG in 5 Jahren verjähren, die Vergütungsansprüche des AN (entgegen der gesetzlichen 3 Jahre) in 2 Jahren. Der BGH stellt klar, dass diese Verkürzung der Verjährung für Vergütungsansprüche auf 2 Jahre in AGB`s des Auftraggebers den Auftragnehmer unangemessen benachteiligt und deshalb unwirksam ist.
Hinweis
Die Klarstellung des BGH ist - obwohl vielleicht vorhersehbar - nicht ganz uninteressant; immerhin hatte das OLG noch zugunsten des Bauherrn entschieden. Die Klarstellung gilt ohne weiteres auch für Planerverträge.
Die Klarstellung des BGH ist - obwohl vielleicht vorhersehbar - nicht ganz uninteressant; immerhin hatte das OLG noch zugunsten des Bauherrn entschieden. Die Klarstellung gilt ohne weiteres auch für Planerverträge.






