Architekt u. Bodenmechaniker

Eine gesamtschuldnerische Haftung des Architekten und des Bodenmachanikers ist, wenn den Architekten neben dem Bodenmechaniker eine Verantwortichkeit für einen Schaden trifft, denkbar. Ob der Architekt oder der Bodenmachaniker als Erfüllungsgehilfe des Bauherrn im Verhältnis zum jeweils anderen anzusehen ist, muß anhand des Einzelfalls beurteilt werden.

10 Beiträge  

16.05.2022

Muss Architekt Kenntnisse über erforderliche Lage und Tiefe von Bodenproben haben? mehr
 

29.07.2016

Muss sich Bauherr Verschulden eines Fachplaners im Verhältnis zum Architekten anrechnen lassen? mehr
 

26.02.2008

Beauftragung mit Teilleistungen: Muss der Architekt den Bauherrn über Erforderlichkeit notwendiger (Vor-)Leistungen aufklären? mehr
 

11.06.2007

Hinweispflichten des Bodengutachters mehr
 

04.07.2003

Pflichtverletzung des Architekten: Unterlassene Hinwirkung auf Anspruchssicherung gegen Sonderfachmann? mehr
 

06.09.2002

Bodengutachten erforderlich: Wie umfangreich muss Architekt den Bauherrn aufklären ? mehr
 

03.12.1998

Architekt kann Angaben zu Grundwasserständen im Bodengutachten vertrauen mehr
 

26.11.1998

Bodenuntersuchung: Pflicht des Statikers oder des Architekten ? mehr
 

10.09.1998

Überwachung der Bauwerksgründung in Übereinstimmung mit der Statik mehr
 

02.02.1998

Darf Architekt vertrauen, daß Bodengutachten Standsicherheit des Nachbarn beachtet? mehr