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https://www.baunetz.de/meldungen/Meldungen_Zumthor_geht_fuer_Topographie-Entwurf_vor_Gericht_18549.html

15.11.2004

Abriss-Stopp in Berlin

Zumthor geht für Topographie-Entwurf vor Gericht


Die Planungen für ein neues Berliner Dokumentationszentrum „Topographie des Terrors“ geraten wieder ins Stocken, denn der Architekt Peter Zumthor hat den für den 15. November 2004 vorgesehenen Abrissbeginn der drei von ihm entworfenen Treppentürme in letzter Minute durch das Bundesverfassungsgericht stoppen lassen.

Nachdem das Berliner Kammer- und das Landgericht erst wenige Tage zuvor eine einstweilige Verfügung zurückgewiesen hatten, verfügte das Bundesverfassungsgericht nun einen Aufschub des Abrissbeginns um eine Woche bis zum 22. November. An diesem Tag wird das Verfassungsgericht in der Sache entscheiden.

Der Schweizer Architekt, der im Mai 2004 von Kulturstaatsministerin Christina Weiss und der Berliner Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer von seinem Auftrag entbunden worden war, ist in der Angelegenheit vor das höchste deutsche Gericht gezogen. „Damit hat die Berliner Baupolitik eine schallende Ohrfeige erhalten“, so Nikolaus Bernau in der Berliner Zeitung vom 15. 11. 2004. „Ähnlich wie beim Palast der Republik waren es nicht Sachgründe, sondern Verfahrensfehler, die den Ausschlag gaben“ (Bernau).

Zumthors Anwalt, Peter Raue, erklärte, der Architekt fühle sich in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Raue nannte es „empörend und einzigartig in der Welt, einem Architekten nicht zu erlauben, seinen Entwurf zu Ende zu bauen“.
Zumthor hatte zuletzt während einer Diskussion in der Berliner Akademie der Künste in Berlin Stellung zu seinem Entwurf bezogen (siehe BauNetz-Meldung).

Unklar ist, was am 11. 11. 2004, zwölf Stunden vor der Einreichung seiner Klage, im Gespräch zwischen Zumthor und Junge-Reyer verhandelt wurde. Denn die Sprecherin der Senatorin, Manuela Damianakis, sagte, „in dem Vier-Augen-Gespräch sei alles besprochen worden. Niemand habe mit weiteren Streitereien gerechnet“.

Zumthor stellt auch noch ausstehende Honorarforderungen in Höhe von etwa einer Million Euro.


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