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15.03.2000

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Schadensersatzklage begründet

Urteil im Prozess zum Bonner Schürmann-Bau


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Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat in einer offiziellen Stellungnahme die am 14. März 2000 getroffene Entscheidung des Landgerichts Bonn im Schadensersatzprozess um die Hochwasserschäden am sogenannten Schürmann-Bau in Bonn begrüßt. In einem Grundurteil hat das Landgericht die von der Bundesregierung erhobene Schadensersatzklage gegenüber den beteiligten Baufirmen und Planern dem Grunde nach für begründet erklärt.
Bundesminister Reinhard Klimmt sagte, das Gericht habe die Auffassung des Bundes in vollem Umfang bestätigt, dass allein die Fehler und Versäumnisse der Baufirmen und der bauüberwachenden Büros zu den Schäden an dem für den Deutschen Bundestag geplanten Gebäude am Rhein geführt haben. Das Landgericht habe ausdrücklich jedes Mitverschulden der Bundesbauverwaltung an der Entstehung des Schadens verneint.
Nachdem Klarheit über die Verantwortlichen für den Schaden herbeigeführt worden sei, werde jetzt über die Höhe der Ansprüche des Bundes ein gesondertes Betragsverfahren durchgeführt, hieß es. Die Klage umfasse Ansprüche auf Zahlung von rund 286 Millionen Mark Schadensersatz, erhebliche Verzugszinsen, Feststellungsansprüche und Ansprüche auf Freistellung von möglicherweise berechtigten Forderungen Dritter.

1993 war der Rohbau des ursprünglich als Abgeordnetenhaus vorgesehenen Gebäudes (Architekten: Prof. Schürmann und Partner, Köln) vom Rheinhochwasser überflutet und stark beschädigt worden. Der Bau wird nun für die Deutsche Welle vollendet, die hier voraussichtlich im Jahr 2002 mit ihrem Hörfunkbereich einzieht.

Weitere BauNetz-Meldungen zum Thema finden Sie in der News-Datenbank unter dem Suchbegriff „Schürmann-Bau“.


 
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