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https://www.baunetz.de/meldungen/Meldungen_Staatsanwaltschaft_ermittelt_gegen_Hamburgs_ehemaligen_Baudirektor_und_einen_Bauherrn_4993.html

13.04.1999

Korruptionsvorwurf gegen Kossak

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Hamburgs ehemaligen Baudirektor und einen Bauherrn


Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der Bestechlichkeit gegen den ehemaligen Oberbaudirektor Egbert Kossak. Am 12. April 1999 wurden die Wohn- und Büroräume Kossaks sowie des Unternehmers Kai Wünsche durchsucht. Kossak soll 200.000 Mark Schmiergeld von Wünsche dafür bekommen haben, daß er sich für die Genehmigung eines umstrittenen Villenkomplexes eingesetzt habe. Gegen Wünsche wird wegen des Verdachts der Bestechung ermittlelt.
Der Unternehmer hatte 1997 ein 7.500 Quadratmeter großes Grundstück an der Straße „Schöne Aussicht“ gekauft, um es zu bebauen - die ersten Pläne für die Bebauung des Grundstücks waren vom Bezirk abgelehnt worden. Daraufhin wurde ein Architekturwettbewerb ausgelobt, den Kossaks Frau organisiert und den das Münchner Büro Hilmer und Sattler im Febraur 1998 gewonnen hatte. Der Jury gehörte auch Egbert Kossak an.
Presseberichten zufolge entwarfen Hilmer und Sattler zwei dreigeschossige Villen, die von der Baulinie abweichen und außerdem die zulässige Zahl der Geschosse um ein Geschoß überschreiten. Das Bauvorhaben war im September 1998 genehmigt worden.
Die Vorwürfe der Bestechlichkeit Kossaks gehen auf die Mutmaßungen des Eigentümers des Nachbargrundstücks zurück, der bereits im Herbst 1998 öffentlich seinen Verdacht über Unregelmäßigkeiten bei der Erteilung der Baugenehmigung geäußert hatte. Erschwerend hinzugekommen sind Aussagen des ehemaligen Geschäftsführers des „Hamburger Immobilien Kontor“, eines Unternehmens, dessen Eigentümer Kai Wünsche ist.
Gegenüber dem Hamburger Abendblatt wies Wünsche die Vorwürfe als „haltlos“ zurück: Sie basierten auf Behauptungen eines Ex-Mitarbeiters, der „aufgrund schwerster Versäumnisse und Verfehlungen fristlos entlassen wurde“. Dieser habe vor kurzem einen Wiedereinstellungsprozeß vor dem Arbeitsgericht verloren und eine Zivilklage gegen ihn laufe noch.
In einer Presseerklärung mit Datum vom 13. April 1999 teilte Egbert Kossak mit, daß die gegen ihn erhobenen Vorwürfe der Vorteilnahme jeglicher Grundlage entbehrten. Das Bauvorhaben Wünsche sei nicht anders als andere Bauvorhaben behandelt worden - alle Ausnahmen und Befreiungen bei Baugenehmigungen lägen nicht in der Zuständigkeit des Oberbaudirektors sondern beim Bezirk: „Die gemeinsam mit dem Baudezernat des Bezirks Nord durchgeführte Beratung hat in diesem Fall zu keiner quantitativen Erhöhung der durch den Bebauungsplan Uhlenhorst 3 vom 14. 07. 1977 vorgesehenen Geschoßfläche geführt.“ Dem Bauherrn könne auch kein Vorteil daraus entstanden sein, daß die Alsterfront des Bauvorhabens durch die Auflösung des zweigeschossigen Baukörpers mit Staffelgeschoß halbiert worden sei.


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