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03.11.1997
Die Stadtflucht machts möglich
Neue Bauordnung in Berlin
In Berlin gibt es seit dem 1. November 1997 eine neue Bauordnung, die eine große Erleichterung für bauwillige Häuslebauer und Gewerbetreibende bringen soll. So können einfache Bauten bis zu drei Vollgeschossen und Gewerbebauten mit nicht mehr als 200 Quadratmetern Geschoßfläche, zwei Vollgeschossen sowie die dazugehörenden Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen ohne Baugenehmigung errichtet werden. Eine weitere Neuregelung betrifft das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren, das bei fehlender Bauleitplanung Anwendung findet. Außerdem werden die Fristen für die Bearbeitung von Bauanträgen den entsprechenden Behörden verbindlich vorgeschrieben. Bausenator Jürgen Klemann hofft, daß sich durch die erleichterte Bauordnung viele bauwillige Berliner für ein Bleiben in der Stadt entscheiden.
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