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28.07.1998

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Fall Kollhoff vor das Parlament?

Diskussion um Scheinselbständigkeit beschäftigt die Bundesregierung (mit Kommentar der Redaktion)


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Die Kontroverse um die möglicherweise illegale Beschäftigung von sogenannten Freien Mitarbeitern als „Scheinselbständige“ in renommierten deutschen Architekturbüros hat jetzt auch die Bundesregierung beschäftigt.
In der soeben erschienenen Bundestagsdrucksache 13/11261 sind mehrere parlamentarische Anfragen des SPD-Abgeordneten Karl Hermann Haack zu diesem Thema veröffentlicht. Unter Bezug auf einen Artikel in der Wochenzeitung „Die Zeit“ vom 4. Juni 1998 hatte Haack die Bundesregierung gefragt, „ob die Beschäftigung von Angestellten in Scheinselbständigkeit durch Auftragnehmer des Bundes gegen das Sozialgesetzbuch, das Einkommensteuergesetz, das Kündigungsschutzgesetz, die Abgabenordnung und das Strafgesetzbuch“ verstoße. In einem Schreiben an die Presse erläutert der Abgeordnete, daß diese Anfrage auf die „Arbeitsverhältnisse im Büro des Berliner Stararchitekten Kollhoff“ gemünzt sei.
Kollhoff hat unter anderem den Auftrag der öffentlichen Hand, die ehemalige Reichsbank in Berlin zum Bundesaußenministerium umzubauen. In der „Zeit“ war ihm vorgeworfen worden, freie Mitarbeiter als scheinselbständige „Billig-Löhner“ zu beschäftigen.
In einem Brief an die Bauwelt hat Hans Kollhoff inzwischen eingestanden, seinen frisch von der Uni kommenden Mitarbeitern einen Monatslohn von 3.500 Mark zu zahlen. Offen ließ er dabei, ob es sich dabei um festangestellte oder um „Freie“ Mitarbeiter handelt.

Das BauNetz dokumentiert die parlamentarischen Anfragen des MdB Haack sowie die - erwartungsgemäß unkonkreten - Antworten der Bundesregierung im Volltext.
Sämtliche Textdokumente, einen Kommentar der BauNetz-Redaktion und Leserbriefe zum Thema finden Sie auf der Dokumenten-Auswahlseite.
Mitdiskutieren zum Thema können Sie weiterhin auf der BauNetz-Pinnwand.


 
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