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https://www.baunetz.de/meldungen/Meldungen_Baurecht_fuer_Dresdener_Waldschloesschenbruecke_29022.html

15.11.2007

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Mit Tempo 30

Baurecht für Dresdener Waldschlösschenbrücke


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Der Bau der umstrittenen Waldschlösschenbrücke in Dresden kann weitergehen: Am 14. November hob das sächsischen Oberverwaltungsgericht einen Beschluss des Dresdner Verwaltungsgerichts vom August 2007 auf: Um eine seltene, dort lebendende Fledermaus, die „Kleine Hufeisennase“, zu schützen, hatte das Gericht im August 2007 entschieden, dass die geplante Elbüberquerung in Dresden nicht gebaut werden könne.
Jetzt besteht Baurecht, das sofort umgesetzt werden kann. Zugleich verlangten die Richter jedoch, dass auf der vierspurigen Brücke bei Fertiggstellung in den Abend- und Nachstunden nur Tempo 30 gefahren werden dürfte.

Den Wettbewerb für die Brücke hatte im Jahr 1997 das Berliner Büro der Ingenieure Eisenloffel und Sattler zusammen mit den Architekten Kolb und Ripke gewonnen (siehe BauNetz-Meldung zum Wettbewerbsentscheid von 1997). Nach ihrem Entwurf sollte die Brücke bei einer Gesamtlänge von 636 Metern, im mittleren Teil aus zwei 135 Meter langen Stahlbögen bestehen, 26 Meter hoch und 29 Meter breit sein.

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts bedeutet, dass der Dresdner Bürgerentscheid – der im Februar 2005 zugunsten des Projekts ausfiel – als wichtiger eingestuft wird als die Entscheidung der Welterbekonvention der Unesco: Wenn die Waldschlösschenbrücke über das Elbtal gebaut wird, kann der erst im Jahr 2004 verliehene Weltkulturerbe-Status der Stadt Dresden aberkannt werden.

Die Grünen im Stadtrat kündigten den Gang vor das sächsische Verfassungsgericht an. Die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses wird voraussichtlich bis zum Jahr 2009 in einem Hauptsacheverfahren endgültig geklärt.
Das Regierungspräsidium kündigte an innerhalb der nächsten zwei Wochen Baustellen an beiden Elbufern einzurichten.



Kommentare

4

ulrich brinkmann | 19.11.2007 15:13 Uhr

freie fahrt

ich verstehe nicht, warum die dresdner nicht die brücke canceln und der einfachheit halber die elbe verrohren. im asphaltierten flussbett mit platz für mindestens 8 fahrspuren pro richtung ließe sich mit tempo 160 die schönheit der stadtsilhouette und des elbtals erst richtig erfahren.

3

Stefan S. | 19.11.2007 14:06 Uhr

Ein Ex-Dresdner

Nachts Tempo 30 auf einer vierspurigen Straße!So bleiben bestimmt genug Nachtfalter für die Fledermäuse am leben (und tagsüber könnten wir die Brücke doch wegklappen, um den Welterbetitel nicht zu gefährden).

Es sieht so aus, als hätten sich die Richter schon zu viel mit der Hauptsache beschäftigt. Das können und sollen sie in diesem Stadium aber noch gar nicht. So bleibt es möglich, dass die Gerichte in zwei Jahren feststellen, dass die Brücke nicht gebaut werden dürfte. Nur leider steht sie dann schon.

Es ist traurig, mit anzusehen, wie unflexibel Politiker mit geänderten Rahmenbedingungen umgehen können. Lieber mit aller Gewalt vollendete Tatsachen schaffen. Und nachher stellen wir dann Tempo-30 Schilder auf, mit Zusatzschild "wegen Hufeisennasenfledermaus".

2

Eine Dresdnerin | 18.11.2007 15:00 Uhr

Die ewig Gestrigen

viele die diese Stadt schon einmal längere Zeit verlassen hatten oder dazu gezogen sind verstehen, dass die Stadt unter keinem Verkehrschaos leidet wie z. B. Stuttgart. Es ist schade das nie vor dem Bürgerentscheid eine öffentliche Diskussion über die durchaus sinnvolleren Varianten Tunnel oder 5 kleiner Brücken über die ganze Stadt verteilt geführt wurde.
Freuen wir uns alle gemeinsam auf die sicherlich kommende Untertunnelung des Großen Gartens und die Entlastung der Autobahn quer durch die Stadt.
Ich war sicher die Auto gerechte Stadt wäre längst tot.

1

dethomas | 15.11.2007 20:42 Uhr

lächerlich

jetzt sollte doch glatt die kleine hufeisennase ein höchst umstrittenes bauwerk verhindern...mit tempo 30 über eine vierspurige brücke???? haha....wär fährt denn dort in 15 jahren?
......eigentlich eine gute chancen das unessco-erbe zurück zu bekommen.

nobel geht die.......

 
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