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https://www.baunetz.de/meldungen/Meldungen_BDA_Berlin_und_Brandenburg_reichen_Beschwerde_gegen_Niemeyer-Bad_ein_20851.html

27.07.2005

Eklatanter Verstoß

BDA Berlin und Brandenburg reichen Beschwerde gegen Niemeyer-Bad ein


Wie der BDA-Landesverband Berlin am 14. Juli 2005 mitteilte, hat er gemeinsam mit dem BDA Brandenburg gegen die direkte Auftragsvergabe zum Freizeitbad Potsdam Beschwerde bei der Kommunalaufsicht, beim Rechnungshof und bei der Europäischen Kommission eingelegt.

Die Stadtwerke Potsdam hatten im Januar 2005 den brasilianischen Architekten und Pritzker-Preisträger Oskar Niemeyer direkt mit dem Entwurf für ein Freizeitbad am Brauhausberg beauftragt (BauNetz-Meldung vom 20.1.2005). Die brandenburgische Architektenkammer hatte daraufhin in einem offenen Brief an die Stadtverwaltung ihrer Empörung über das „skandalöse“ - da sämtliche 400.000 europäischen Architekten abwertende - Vergabeverfahren Ausdruck verliehen (BauNetz-Meldung vom 28.1.2005). Davon unbeeindruckt stellte die Stadt im Juni 2005 die Pläne Niemeyers für das Freizeitbad vor (BauNetz-Meldung vom 2.6.2005).

Der BDA reicht nun die Beschwerde ein, da die direkte Vergabe der Planungsleistungen ein „eklatanter Verstoß“ (BDA) gegen geltendes EU-Recht sei. Als „besonders ärgerlich“ wertet der Verband die Tatsache, dass ein Großteil der Freizeit-Anlage nicht aus dem eigenen Haushalt, sondern mit Hilfe von Zuschüssen von Land und EU finanziert werden soll. Rechtlich vorgeschrieben sei im Falle des Bades ein öffenlich ausgeschriebener Architektenwettbewerb.

Weiterhin sei die künstlerische Qualität von Entwurf und Umsetzung nicht gewährleistet, da Detaillierung und Bauleitung des Projekts nicht an Niemeyer, sondern einen anderen Architekten vergeben wurden. Dagegen wird bereits ein Verfahren von anderer Seite angestrengt.

Mit der Beschwerde will der BDA verhindern, dass dieses Beispiel Schule macht, und hofft, dass sich die Städte in Zukunft an die Vergaberegeln halten.


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