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https://www.baunetz.de/meldungen/Meldungen_AK_NRW_lobt_Wettbewerb_zum_Thema_Werbung_fuer_Architekten_aus_4687.html

10.02.1999

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Mustermann, Musterstadt, Werbestraße 1

AK NRW lobt Wettbewerb zum Thema Werbung für Architekten aus


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Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat einen Kreativitätswettbewerb zum Thema Werbung für Architektenleistungen ausgelobt. Alle Mitglieder der Kammer sowie Studentinnen, Studenten und Absolventen der entsprechenden Fachrichtungen sind aufgefordert, beispielhafte Anzeigen und Anzeigenmuster zu kreieren, die für ein Inserat in einer Tageszeitung genutzt werden könnten. Die Anzeige muß sachlich sein und es muß mit einem konkreten Werk geworben werden. Das Musterinserat soll sich deutlich von gewerblichen Anzeigen abgrenzen, es soll dem Ansehen des Berufsstandes entsprechen. Name und Anschrift des dargestellten konkreten Werks sollen „Mustermann, Musterstadt, Werbestraße 1“ lauten. Die Größe darf 9 x 9 Zentimeter nicht überschreiten.
Die Wettbewerbsbeiträge müssen bis zum 15. April 1999 bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Postfach 32 01 28, 40416 Düsseldorf eingegangen sein. Grafik-Dateien unter 200KB Größe im tiff, gif oder jpg-Format werden auch per eMail entgegengenommen.
Das Preisgericht wird gebildet aus den Mitgliedern des Berufsordnungsausschusses der Architektenkammer sowie zwei externen Juroren. Die Preissumme beträgt 3.000 Mark.

Über die derzeit gültigen Bestimmungen des Baukammergesetzes zum Thema Werbung/Werbeverbot können Sie sich im Anhang der Wettbewerbsauslobung im Webauftritt der AK NRW informieren.


 
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