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01.11.2010

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Formfehler

Wettbewerbsergebnis für Geschäftsstelle der AK Berlin geändert


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Die Architektenkammer Berlin verlässt ihre 1994 bezogene Geschäftsstelle in der Karl-Marx-Allee und will im März 2011 in neue Räume im IG-Metall-Gebäude an der Alten Jakobstraße in Kreuzberg umziehen. Das markante Baudenkmal von 1929/30 im Stil der Neuen Sachlichkeit stammt von Erich Mendelsohn.

Für die innenräumliche Gestaltung ihrer 850 Quadratmeter großen Bürofläche im 2. Obergeschoss des Kopfbaus und des Ostflügels dieses Gebäudes hat die Architektenkammer einen Wettbewerb durchgeführt, dessen Ergebnis sie bereits am 27. Oktober mitgeteilt hat. Demnach hatte die Jury unter Vorsitz von Peter Kulka diese Preise vergeben:

1. Preis: Ralf Schlachter, Büro unique assemblage, Frankfurt/Main
2. Preis: Thomas Richter, Büro Urbane Prozesse, Berlin
3. Preis: Holger Roik, Hamburg
Engere Wahl: Steiner Weißenberger Architekten, Berlin

Nach Überprüfung der Verfasserangaben wurde jedoch der 1. Preis wegen eines Formfehlers nachträglich aberkannt. Dem Vernehmen nach waren nicht alle drei aufgeführten Verfasser Mitglieder einer deutschen Kammer und somit war nach Auffassung des Auslobers das Team nicht teilnahmeberechtigt. Das endgültige Ergebnis des Wettbewerbs veröffentlicht die Kammer jetzt wie folgt:

1. Preis: Thomas Richter Architekt, Berlin
2. Preis: Holger Roik Architekt, Hamburg
3. Preis: Steiner Weißenberger Architekten, Berlin

Insgesamt hatten sich 64 Architekten und Innenarchitekten aus Deutschland an dem offenen Wettbewerb beteiligt.

„Die Gestaltung der neuen Räume im 2. Obergeschoss soll den Anspruch des Berufsstandes von kreativ Tätigen zum Ausdruck bringen. Der Siegerentwurf vom Büro unique assemblage vereint einen zeitgemäßen Stil mit der vorhandenen Substanz des Denkmals“, so das Preisgericht damals.

Über den neuen 1. Preis urteilte die Jury so: „Der Entwurf arbeitet allein mit Farbe und Textur. Damit setzt er in einer feinsinnigen Art und Weise dem durch Linien geprägten Innenraum ein ruhiges Gegengewicht entgegen. Dem Glanz von Messing und Glas wird mit stumpfmatten Flächen in gewobener und glatter Form begegnet. Bestechend ist die Idee, alle Oberflächen dezidiert und durchgehend zu bearbeiten.

Der behutsame Umgang mit der tragenden Bausubstanz, gepaart mit dem Vorhaben, alle ohnehin zu renovierenden Flächen ausnahmslos sorgfältig aufzuarbeiten, birgt die Chance, der gesamten Geschäftsstelle ein eigenes, durchaus überformbares Gepräge zu verleihen und zeugt darüber hinaus
von einem hohem Kostenbewusstsein der Entwurfsverfasser.“

Der Umzug der Geschäftsstelle wird nötig, weil die Zahl der Kammer-Mitglieder seit Ende 1993 von 3.600 auf heute fast 7.400 angestiegen ist. Im selbem Zeitraum wuchs die Zahl der Mitarbeiter von 13 auf über 20. Die Aktivitäten der Kammer, die Sitzungen der Gremien und Ausschüsse sowie die Veranstaltungen im Bereich Aus- und Fortbildung haben entsprechend zugenommen. Im neuen Haus können bei Bedarf weitere Flächen für Veranstaltungen hinzugezogen werden. Der Baubeginn ist für Anfang 2011 geplant.

Eine Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten läuft noch bis zum 12. November, Mo-Do 9-18 Uhr, Fr 9-14 Uhr, im IG-Metall-Haus,  2. Obergeschoss, Alte Jakobstraße 148-149, 10969 Berlin


Kommentare

20

Stimme aus der Schweiz | 25.11.2010 17:22 Uhr

Form

Eine Jury kommt zusammen, um die bestmögliche Entwurfslösung für die gestellte Aufgabe auszuwählen und das Können der Verfassenden zu bewerten. Der Entwurf von unique assemblage wurde nicht ohne Basis und Grund in dem Jurierungsprozess, in dem die verschiedensten Aspekte beleuchtet wurden, als bestes Projekt auserkoren. Können und Kompetenz überzeugten. Aufgrund eines sogenannten Formfehlers soll dieser Entscheid nun umgeworfen werden. Diese Tatsache ist für mich nicht nachvollziehbar. Wird nun nicht auch an der Kompetenz der Jury, die durch ausgezeichnete Fachleute besetzt war, gezweifelt, die eingereichten Projekte richtig beurteilt zu haben? Zudem ist dieses Büro in der Kammer eingetragen, wo liegt das Problem. Weiter frage ich mich, ob mit dem automatischen Nachrücken des 2. Ranges nicht ein weiterer Formfehler begangen wird und ob das Berliner Büro nicht plötzlich auch ausgeschlossen wird, da sich das Problem der Befangenheit von Jurymitgliedern stellt?

19

daniz | 16.11.2010 16:22 Uhr

absurd

das vorgehen der architektenkammer scheint auf dermassen wackligen füssen zu stehen, dass man den architekten raten will: klagt dagegen. jetzt stell ich mir aber vor, dass sowas ja mit nicht unerheblichen kosten verbunden sein kann. - und wünsche mir eine instanz, die den architekten hier zumindest mit rat und tat zur seite stehen könnte. und bleib einigermassen ratlos zurück: wäre das nicht genau die kammer gewesen? ist nicht das der auftrag der architektenkammern?
somit unterstreicht das beispiel glaub ich einen verdacht, der von vielen geteilt wird (und das macht die sache so brisant, dass man den berlinern mit einer gehörigen portion sarkasmus "viel glück" wünschen will): die kammern schaden den architektinnen und architekten und der architektur mehr, als dass sie ihnen helfen.

18

Kritischer Architekt | 09.11.2010 19:31 Uhr

Kammersinn

An dieser Frage zeigt sich, wie wenig Zukunft Kammern haben werden. Wie will man wohl dem Bürger vermitteln, "Ihr bekommt nicht den besten Entwurf" sondern "den kammertreusten Architekten" (leicht überspitzt) ist schon berechtigte Frage. Die Kammern wie vieles in dieser Republik verkommt zu einem Rechtssystem, das nicht nur immer komplizierter wird, sondern sich dem Sinn und Zweck der Aufgabe immer mehr entfremdet. In wie vielen hunderten Diskussionen musste ich hören, dass die Berechtigung der Architektenkammern mit der Hoheit über die Berufsbezeichnung und damit über große Projekte darin liegt, dass der Bürger gute Architektur gewährleistet bekommen soll, was ja nur Architekten könnten. Irgendwann werden die Leute merken, dass es gar nicht mehr um Architektur und das Stadtbild geht.

Formfehler müssen gewichtet und bewertet werden und es muss die Chance zur Korrektur geben. Eine fehlerhafte Zeichnung auf der Baustelle darf man auch korrigieren, ohne dass gleich der Bauantrag erlischt oder neu gestellt werden muss.

Wenn die Architektenkammern nicht bald aus ihrer Erstarrung ausbrechen, dann gute Nacht. Ich fühle mich schon lange nicht mehr durch diesen Zwangsverband vertreten!

17

stadtschloss | 02.11.2010 23:02 Uhr

remember...

interessant wie anders (wie "pro") hier duskutiert wird als im falle "franco stella", als alle hofften, ihm würde der preis doch noch aberkannt!

16

Mesim | 02.11.2010 18:53 Uhr

Kammerfrage

Lasst und doch endlich die Kammern abschaffen. Inzwischen darf in der Tat jeder bauen, auch ohen Architekt zu sein, und die Kammern schmeissem, wie hier wieder sehr schoen gezeigt, ihren Mitgliedern in der Hauptsache Stein in den Weg.

15

taktik | 02.11.2010 16:54 Uhr

Formfehler

Vielleicht lag der Formfehler ja schon in der schlechten Konzeption des Bewerbungsformulares.
Wer das nicht glaubt sehe sich bitte die Bewerbererklärung für den aktuellen Städtebaulicher Ideenwettbewerb City-Bahnhof Ulm an, da sind fehlerhafte Anträge/Einträge schon garantiert.

14

auch ein | 02.11.2010 16:40 Uhr

architekt

@1 und @2

wenn man ein genialer entwerfer ist sollte man es schaffen, die formulare richtig auszufüllen....
bzw halt einen der herren einfach nicht aufzuschreiben.

13

Conny | 02.11.2010 15:25 Uhr

Geschützer Architekt

Jaja, der Name Architekt ist geschützt, der Beruf allerdings nicht. Wenn jeder Popantz ohne Architekt plant und nur bei 1 bis 2 von 10 Neubauten Architekten geplant haben, dann muss nicht nur der Name sondern auch der Beruf geschützt werden. Sonst ändert sich nichts an der Situation dass alle grossartig Wettbewerbe planen und nur kleine Hundehütten bauen dürfen.

12

Captain Kirk | 02.11.2010 14:48 Uhr

Grundlagen

Mir scheint einige der anwesenden Diskutanten kennen die formalen Grundlagen des eigenen Berufsstandes nicht. Es geht nicht um die Mitgliedschaft in der deutschen AK sondern um die Berechtigung die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen. Diese ist nämlich geschützt. Alle Inhaber eines Architekturbüros müssen diese Berechtigung nachweisen. Die Standespolitischen Hintergründe zu erläutern würde jetzt zu weit führen, aber nochmal: Die Spielregeln waren bekannt. Wer so leichtfertig mit juristischen Fragen umspringt empfiehlt sich nicht als Sachwalter der (nicht zuletzt) finanziellen Interessen des Bauherrn.

11

remko | 02.11.2010 14:32 Uhr

Kammerzulassung

Ich denke, daß eher die Änderung des Ergebnisses juristisch auf wackeligen Füßen steht. Der Formfehler entspricht der Geringfügigkeit, da das Büro gemäß Ausschreibungstext teilnahmeberechtigt war. Es kam weder zu einer Wettbewerbsverzerrung noch zu einer Irreführung der Jury.

10

Conny | 02.11.2010 14:28 Uhr

Wirklich albern

mein Gott sowas lernt am im praktikum beim ersten Wettbewerb den man mit macht.
Da haben sich die drei wieder gestritten, jeder wollte der Verfasser sein weil er mitentworfen hat.
Das es sowas überhaupt noch gibt, das ist wie Schwarzfahren in der S Bahn, es wird kontrolliert!

9

Ausländer | 02.11.2010 11:37 Uhr

lesen und verstehen??

Zitat der Auslobung:

"1.5 Zulassungsbereich und Teilnahmeberechtigung

Der Zulassungsbereich gemäß Bekanntmachung sind
die Staaten der Europäischen Union und die Schweiz.
Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich
ansässige Personen, die am Tage der Auslobung
gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Innenarchitekt oder Architekt zu führen und freiberuflich tätig sind."

Im Zusammenhang mit der Baunetzmeldung ergibt das keinen Sinn.

8

ivan | 02.11.2010 11:10 Uhr

Kammer

Natürlich ist es idiotisch, den Preis abzuerkennen, wenn man der Meinung ist, dies sei der beste Entwurf.
Aber wenn ich das Juryprotokoll richtig deute, haben die drei wirklich ganz naiv unter "Verfasser" eingetragen: "Soundso, Dipl.-Ing. Architektur". Ausgerechnet bei einem von der Kammer ausgelobten Wettbewerb!
Ist doch klar, dass die beiden ohne Kammermitgliedschaft unter "Mitarbeiter" aufgeführt werden müssen, dann hätte sich keiner beschwert.
Wirklich blöd gelaufen!

7

Gustav | 02.11.2010 10:27 Uhr

L-E-S-E-N

Ja, das ist bitter! Aber eine Auslobung ist auch dafür da, dass man sie vorher ließt. Das Wort heißt "Teilnahmebedingungen". BASTA!

6

tomsky | 02.11.2010 10:15 Uhr

EU-weiter Wettbewerb

Laut Auslobungstext war der Wettbewerb offen für Personen, die am Tage der Auslobung gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Innenarchitekt oder Architekt zu führen und freiberuflich tätig sind. Wie kann dann ein Teilnehmer ausgeschlossen werden weil er nicht Mitglieder einer deutschen Kammer ist?

5

Robert Schramm | 02.11.2010 10:03 Uhr

Kammerdenken

Ich finde die Entscheidung ebenfalls lächerlich. Wenn es nicht mehr reicht, dass der Bürochef eine Kammerzugehörigkeit hat kann als nächstes gleich noch gefordert werden dass auch alle Bauzeichner und Putzfrauen in die Kammer müssen.
In die deutsche Kammer wohlgemerkt oder am Besten gleich in die Berliner schließlich sind wir hier ja sowieso die Tollsten.
Die nächste Erfolgsmeldung ist dann auch garantiert:
"Tausende von neuen Kammermitgliedern in 2011"

4

Captain Kirk | 02.11.2010 09:39 Uhr

Formfehler

Man stelle sich den Aufschrei vor wenn nach einiger Zeit ruchbar geworden wäre, daß der beauftragte Architekt gar nicht teilnahmeberechtigt war. In diesem Falle wäre der Vorwurf der Schlamperei durchaus angebracht, aber so?
Natürlich ist das hin und her äußerst unerfreulich, aber wohl unvermeidlich um Rechtssicherheit und Termintreue hezustellen. Ich gehe davon aus, daß der Auslober in der Wettbewerbsbekanntmachung die Zulassungsvoraussetzungen geklärt hat. Wer sich wieder besseres Wissen dennoch bewirbt hat das desaströse Ergebnis selbst zu verantworten. Ob er entwerfen kann oder nicht steht dabei leider nicht zur Debatte.

3

michael schoner | 01.11.2010 22:58 Uhr

also nochmals

das ist doch rassistisch!
kann doch nicht war sein!
grade ne architektenkamer die in ner internationalen stadt wie Berlin ihren sitz hat sollte es doch gerade unterstuetzen beitraege von "ausserhalb" zu bekommen.

ich hoffe die entscheidung wird zurueck genommen!



2

michael schoner | 01.11.2010 22:51 Uhr

aberkannt

wirkt mir wie ein fadenscheiniges argument. wenn schlachter in der kamer eingetragen ist, dann sollte das genuegen. Wieviele bueros bestehen aus internationaler besetzung oder einfach guten entwerfern, die zufaellig nicht in der kammer sind.
total unverstaendlich!
wenn der entwurf gut ist ist er gut! alles andere sind doch ausfluechte!
weiss noch nicht mal ob man fuer so nen bloeden bauherr bauen sollte, wenn man es dann doch duerfte!

1

sauerei | 01.11.2010 21:01 Uhr

schlamperei

entweder ein entwurf überzeugt und gefällt oder nicht! ständig diese bürokratie!

 
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