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https://www.baunetz.de/meldungen/Meldungen-Vergabeverfahren_zum_Flughafenausbau_Berlin-Schoenefeld_muss_teilweise_wiederholt_werden_5577.html

03.08.1999

Zurückgepfiffen

Vergabeverfahren zum Flughafenausbau Berlin-Schönefeld muß teilweise wiederholt werden


Am 3. August 1999 hat das Oberlandesgericht Brandenburg der Klage des unterlegenen Bewerbers um den Ausbau des Flughafens Schönefeld zum Flughafen Berlin Brandenburg International (BBI), der Industrieverwaltungsgesellschaft IVG, stattgegeben. Die Klage richtete sich gegen das mit dem Auftrag betraute Konsortium „Flughafen-Partner für Berlin“, zu der sich der Essener Baukonzern Hochtief AG mit der Flughafen Frankfurt / Main AG, dem Elektrokonzern ABB und der Bankgesellschaft Berlin zusammengeschlossen hat. „Flughafen-Partner für Berlin“ hatten sowohl den Zuschlag für die Privatisierung der Flughäfen Tegel, Tempelhof und Schönefeld als auch für den Ausbau zum Schönefelder „Flughafen Berlin-Brandenburg International“ erhalten, der für eine Gesamtbausumme von etwa sechs Milliarden Mark nach Plänen des Hamburger Architekturbüros gmp entstehen soll.
Der Auftraggeber, die „Berlin-Brandenburgische Flughafenholding“ (BBF) wird mit dem Urteil verpflichet, das Vergabeverfahren von dem Zeitpunkt an „weiterzuführen“, an dem im ersten Verfahren der IVG und der Hochtief AG gleichermaßen bescheinigt wurde, die Vorgaben der Ausschreibung zu erfüllen. Im Klartext bedeutet dies, daß das Verfahren teilweise wiederholt werden muß. Nicht sicher ist bisher, ob im zweiten Verfahren die bestehenden oder neue Gebote die Grundlage bilden sollen. Die erfolgte Vergabe an das oben genannte Konsortium ist somit ungültig, und auch der ehrgeizige Plan, im Jahre 2007 die ersten Flugzeuge am neuen Großflughafen Schönefeld starten zu lassen, wird voraussichtlich nicht einzuhalten sein.
Als Begründung sieht das Gericht die nachweisbare Doppelfunktion von Finanzsenatorin Fugmann-Heesing und zweier Staatsekretäre auf Bewerber- und Auftraggeberseite sowie die Kontakte der Beratergesellschaft WIB zum Bewerber Hochtief AG. Diese Kontakte seien nicht rechtmäßig gewesen, während die WIB einen Beraterauftrag für die Tochtergesellschaft der auftraggebenden BBF durchgeführt habe. Die Privatisierung der Flughäfen und die Vergabe zum Flughafenausbau sollten beim Start des Verfahrens als vorbildlich in Deutschland und Europa gelten.

In einer ersten Stellungnahme bedauerte die Projektplanungs-Gesellschaft Schönefeld die Entscheidung des Oberlandesgerichts. Trotz der Aufhebung des Vergabeentscheids zugunsten des „Flughafen-Partner“-Konsortiums halte man aber ausdrücklich am Konsensbeschluß fest, den BBI am Standort Schönefeld zu bauen und privat zu finanzieren, hieß es. Nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbgründung sollen die Gespräche mit beiden beteiligten Bieterkonsortien wieder aufgenommen werden. Unabhängig davon wird geprüft, ob zur Vermeidung von Zeitverlusten der bereits vorliegende, konzeptneutrale Planfeststellungsantrag noch vor Jahresende beim zuständigen Ministerium eingereicht werden kann.

Simulation: Projektplanungs-Gesellschaft mbH Schönefeld

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