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14.02.1997

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Denkmalschutz gegen Umbau am Zoo

Streit vor dem Oberverwaltungsgericht nicht entschieden


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1989 wurde der 400 Meter lange Gebäudekomplex zwischen Budapester Straße und Hardenbergplatz mit Zoo-Palast und Bikini-Haus in die Liste der Berliner Baudenkmäler aufgenommen. Die Denkmalschützer befanden, daß das fünfteilige Gebäude – einer der größten Neubauten aus den fünfziger Jahren – historisch wichtig für die westliche Innenstadt ist. Dagegen klagte die Zentrum am Zoo AG, 1991 gab das Verwaltungsgericht dem Land Berlin recht. Am Donnerstag, 13. Februar 1997, wurde vor dem Oberverwaltungsgericht verhandelt, der Streit konnte aber noch nicht beigelegt werden. Es wurden neue Gutachten eingereicht, die nun erst noch zu studieren sind. Die Geschäftsbauten AG möchte Neubauten errichten, für die bereits eine Planung von Hans Kollhoff vorliegt. Kollhoff will neben dem Elefantentor des Zoos ein Hotel-Hochhaus errichten und Erweiterungen am Bestand vornehmen. Das Landesdenkmalamt ist aber nur zu kleinen Zugeständnissen bereit: Die Fassadenverkleidung und die Fenster des Hochhauses am Hardenbergplatz, das Kugelkino mit Musik-Café sowie das in den Siebzigern geschlossene Luftgeschoß des Bikini-Hauses können vom Denkmalschutz befreit werden. Die Kollhoff-Pläne stoßen aber nicht nur bei der Denkmalbehörde auf Kritik, auch der Zoo erhebt Einspruch, da ein Hochhaus das Gelände des Tierparks verschatte.


 
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