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22.10.2019

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Berlin und der Mietendeckel

Senat beschließt umstrittenen Gesetzentwurf


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Für die einen ist er eine historische Chance, für die anderen verfassungswidrig: Heute hat der Berliner Senat nach monatelanger Diskussion über bezahlbare Mieten den umstrittenen Gesetzentwurf zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung, kurz Mietendeckel, beschlossen. Die rot-rot-grüne Landesregierung setzte damit einen Kompromiss um, den die Berliner Regierungsparteien vergangenen Freitag ausgearbeitet hatten. Darin geht es um folgende Eckpunkte:

Der Mietendeckel soll für Wohnungen gelten, die vor 2014 in der Hauptstadt gebaut wurden. Die Mieten in Berlin werden für fünf Jahre eingefroren. Ab 2022 dürfen Vermieter jährlich 1,3 Prozent als Inflationsausgleich auf die Miete aufzuschlagen. Eine Tabelle regelt abhängig von Baujahr und Ausstattung der Wohnung die Mietobergrenzen. Die maximale Obergrenze liegt bei 3,92 Euro pro Quadratmeter für eine Wohnung mit Baujahr bis 1918 ohne Sammelheizung und ohne Bad und bei 9,80 Euro kalt je Quadratmeter für Wohnungen mit Sammelheizung und Bad, die zwischen 2003 und 2013 gebaut wurden. Es gibt Zu- und Abschläge für einfache (minus 28 Cent/Quadratmeter), mittlere (minus 9 Cent/Quadratmeter) und gute (plus 74 Cent/Quadratmeter) Lagen.

Bestandsmieten dürfen in Zukunft um nicht mehr als 20 Prozent über den Obergrenzen liegen. Andernfalls sollen Mieter eine Absenkung auf diese Schwelle fordern können. Modernisierungen für mehr Barrierefreiheit oder Klimaschutz dürfen bis maximal einen Euro pro Quadratmeter umgelegt werden können. Für höhere Kosten soll es Förderprogramme geben. Bei wirtschaftlichen Härtefällen der Vermieter*innen sollen Mieterhöhungen genehmigt werden, wenn das zur Vermeidung der Substanzgefährdung und von Verlusten zwingend erforderlich ist.  Verantwortlich für das Personal, das für die Umsetzung gebraucht wird, ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Die Koalition schätzt, so heißt es im Berliner Tagesspiegel, dass 50 zusätzliche Mitarbeiter in den Bezirken und 200 in den Hauptverwaltungen nötig seien, um den Mietendeckel umzusetzen.

Der Mietendeckel wäre einmalig in Deutschland. Was der Berliner Mieterverein als Maßnahme lobt, „die die Mietexzesse der letzten Jahre zumindest teilweise repariert und vor weiteren unzumutbaren Mietsteigerungen schützen wird“ wird von Seiten der Opposition und der Immobilienwirtschaft scharf kritisiert. Der Mietendeckel greife stark in die Eigentumsrechte ein, stehe im eklatanten Widerspruch zum Grundgesetz, zerstöre den Berliner Wohnungsmarkt, verhindere Investitionen in Bestand, Klimaschutz und Barrierefreiheit und werde den Wohnungsmangel weiter verschlimmern, so die Argumente.

Das Gesetz zum Mietendeckel soll bis Anfang 2020 vom Abgeordnetenhaus beschlossen sein und rückwirkend ab 18. Juni 2019 gelten. (fm)


Kommentare

5

Hans-Peter | 27.10.2019 18:01 Uhr

Berlin und der Mietendeckel

Das einfachste ist, Fehlentwicklungen so zu interpretieren, daß Erträge eigener Inintiativen dann zu sozialisieren sind. Wer redet eigentlich über zu große Aktiengewinne oder finanzielle Mitnahme von anderen Boni, u.a. bei Aufwandsvergütungen, die nicht coram publico präsentiert werden.
Statt der ewigen Jammerei und aktivistischer Anprangerung sollten die Leute mal sebst zupacken, eine Baugenossenschaft gründen, gemeinsam ein Grundstück, wo auch immer, erwerben und bauen, sowie anschließend kostengünstig vermieten oder auch selbst bewohnen. Die Zinsen sind niedrig. Zuschüsse gibt´s außerdem zusätzlich. Ärmel hochkrempeln und zupacken ist besser, als nur immer zu reden und die Ungerechtigkeit zu beklagen. Das wäre auch mal ein Weg zu einem positiven Ansatz und Beitrag!

4

mehmet | 24.10.2019 11:41 Uhr

DasArgument

Dem Argument "so entsteht keine einzige bezahlbare Wohnung" kann man nur entgegensetzen, wenn es so bleibt wie es ist ja auch nicht!!!

Das Problem sind die Grundstückspreise. Wenn ich für utopische Summen Grundstücke kaufe, kann ich als Immobilienentwickler ja auch nur noch teure Wohnungen bauen.

Da müssen wir ran!!!! Der §176 BauGB existiert ja schon, er schreibt ein Baugebot vor und verbietet Spekulation. Ja... er verbietet Spekulation. Bei Zuwiderhandlung ist extra vorgesehen, dass man das Grundstück dem Käufer enteignet und seinem Einkaufspreis rückerstattet, nicht den aktuellen Wert.

Das ist keine Idee eines Kreuzberger Aktivisten, sondern gutes deutsches Baugesetz. Warum wird dieses Gesetz nicht mal angewendet? Vielleicht mit ähnlichem Eifer wie bei Falschparken oder Schwarzfahren?

Die Folge wären, dass die gebunkerten Grundstücke auf den Markt kämen und endlich sowas wie Angebot und Nachfrage entstehen würde. Preise würden fallen. Collatoral Schaden wäre gering.

Die Diskussion wird insgesamt wieder recht typisch geführt, nach jeder Idee ein Aufschrei. So als ob wir etwas intaktes zerstören wollen. Es ist nicht intakt, es ist höchst dysfunktional.

Woher nimmt sich die immobranche dieses Recht sich so ein grosses Stück vom Kuchen abzuschneiden? Man hat sich 10 jahre die Taschen voll gemacht und nun merkt man dass Politik stärker ist und das grosse Geheule geht los.

Dabei hat die immobilienbranche keine Lösungsansätze geliefert, der letzte ZIA-Kongress hat das doch gezeigt, wie eine sozialverträgliche Zukunft der Gesellschaft aussehen könnte. nur der Profit war wichtig. Nur das nächste Schlupfloch wurde gefeiert. So...und das fällt uns immobilien-Leuten jetzt auf die Füsse und damit müssen wir eben umgehen.

3

Max | 24.10.2019 08:55 Uhr

Experiment

Man muss es leider ein Experiment nennen, aber es wird auf jeden Fall spannend. Wer mitbekommt wie hoch mittlerweile die Angebote der ausführenden Firmen in der Stadt liegen, der wird sich freuen, wenn auf Grund von wegfallenden Aufträgen mal wieder etwas Wettbewerb in die Branche kommt. Für öffentliche Auftraggeber will ja schon keiner mehr bauen.
Aus meiner Sicht kann auch die Logik für Investoren auch nur lauten: Wenn bei Bestandsbauten der Deckel greift, muss ich eben neu bauen. Irgendwo muss das billige Geld ja hin...
Interessant werden aber auch die Feinheiten. Eine in zwei Teile getrennte Wohnung ist ja nach einem Bauantrag quasi zwei Neubauwohnungen. Gilt da der Deckel noch oder werden jetzt überall Wohnungen zusammengelegt und getrennt?

2

T.C. | 23.10.2019 18:08 Uhr

Less is even less

Weniger wird noch weniger, wenn durch Verkauf der Mietwohnungen an Selbstnutzer und durch Leerstand viele Mietwohnungen vom Markt genommen werden. Diese Wohnungen entfallen und gleichzeitig ziehen mehr Menschen nach Berlin. So schnell kann niemand bauen, um die erforderliche Anzahl Wohnungen bereit zu stellen.
Diejenigen, die sich keine Eigentumswohnung leisten können, müssen mit dem knapperen Angebot zurecht kommen oder die hohen Mieten der Neubauwohnungen zahlen.

1

Mies | 23.10.2019 13:44 Uhr

Sozialismus

Willkommen im neuen Sozialismus!

Ein Armutszeugnis für Berlin und Deutschland. Die Länder und Kommunen sollten lieber in den sozialen Wohnungsbau investieren. Durch dieses Gesetz, was für mich einer Enteignung gleichkommt, wird kaum neuer Wohnraum entstehen. Viel schlimmer noch, die Eigentümer werden sich hüten in den Bestand zu investieren. Das Ergebnis wird sein, dass der Bestand wie damals im Ostblock verfallen wird. Gibt genug Beispiele. Kann nur jedem empfehlen mal nach Genf zu fahren.

Des Weiteren könnten die Städte die Grunderwerbssteuer usw. senken. Es fehlen immer noch mehr Anreize für günstigen Wohnraum. Zudem gibt es einige Flächen in Berlin, die sehr gut für Wohnungsbauten geeignet werden, jedoch politisch nicht wahrgenommen werden.

Die politischen Entwicklungen der letzten 10 Jahre, insbesondere seit 2015, Jahre sollten jeden Bürger in Deutschland wachrütteln. Deutschland verliert mit seinen Handlungen (bzw. nichts tun) den Anschluss an die Weltspitze. Der Standort Deutschland gehört heute schon nicht mehr zu den 20 attraktivsten Standorten der Welt. Die Höhe der Investitionen in Bildung und Infrastruktur sind ein lächerlich. Dazu der fehlende Wille die Unternehmens- und Einkommensteuer zu reformieren.

Hauptsache der Sozialstaat wird immer mehr ausgebläht! Ich bin absolut ein Verfechter der Solidargemeinschaft! Aber, es muss auch von Menschen durch ihre Arbeit erwirtschaftet werden!

Ich bin sehr auf die Klagen vor dem BGH gespannt. Leider ist der BGH auch nur noch eine ausführende Institution der Bundesregierung.

 
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