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02.02.2009

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Fortbildungspunkte

Kritiker treten in Hessen zur Wahl an


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Seit 2003 gibt es eine Nachweispflicht für die Weiterbildung hessischer Architekten. Diese von der Vertreterversammlung der Architektenkammer Hessen demokratisch beschlossene, gleichwohl umstrittene Regelung hat inzwischen zu einer Reihe von Sanktionen gegen Architekten geführt, die die erforderlichen „Nachweispunkte“ nicht vorweisen können oder wollen. Kritiker sprechen von 290 Verfahren, die durchgeführt wurden oder werden, und die zu Verweisen und Geldstrafen führen. Theoretisch könnte bei schweren Verletzungen der Berufspflichten auch ein Ausschluss aus der Kammer verhängt werden.

Erstmals treten für die bevorstehenden Wahlen zur Vertreterversammlung der Architektenkammer (23. Februar bis 6. März 2009) zwei Wahlgruppen an, die sich gegen die bestehende Fortbildungs-Regelung wenden: Die „Initiative Hessischer Architekten IHA“ und die Gruppe „Fortbildung ohne Nachweispflicht“ werben um die Stimmen ihrer Kollegen bei dieser Wahl zum „Architektenparlament“, die alle fünf Jahre stattfindet. Diese Gruppen fordern, dass die Fortbildung grundsätzlich in der Verantwortung der Einzelnen verbleiben sollte und wehren sich gegen die „fremdbestimmte und sanktionsbewehrte Fortbildungsordnung“ der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen.

Die Befürworter hingegen argumentieren, dass diese Fortbildungsordnung nicht ersonnen worden sei, um Architekten zu foltern, sondern dass dies vielmehr im Zusammenhang mit der politischen Tendenz zu sehen sei, die freien Berufe zurückzudrängen. Hier müssten die Mitglieder der freien Berufe nicht nur Privilegien entgegennehmen, sondern auch Pflichten erfüllen und ihre Kompetenzen nach außen dokumentieren. Dazu gehöre eben auch die Fortbildung, von der nur ein kleiner Teil über Punkte nachgewiesen werden müsse – eben solche „Formate“ der Fortbildung, die auf eine leicht messbare Art überhaupt nachweisbar sind.
Die Nachweispflicht sei nach breiter Diskussion und mit großer Mehrheit in der vorletzten Legislaturperiode der Vertreterversammlung als Kompromiss zwischen verschieden weit gehenden Vorschlägen beschlossen worden. Hessen sei damit ein Vorreiter, dem sich andere Länderkammern angeschlossen haben, so die Befürworter.


Zum Thema:

Architektenkammer Hessen: www.akh.de


Initiative Hessischer Architekten IHA: www.iha-fortbildungsordnung.de

Fortbildung ohne Nachweispflicht: www.keinnachweis.de





Kommentare

12

arc |vote GbR | 08.02.2009 11:00 Uhr

FORTBILDUNG OHNE NACHWEISPFLICHT

"Die arc | vote GbR mit Sitz in Hannover engagiert sich bereits seit 2007 für die Belange
der Architekten, besonders der jungen Kollegen, die das Studium erst vor kurzem beendet
haben. Neben der Fortbildungspflicht, hat vor allem die arc | vote GbR große Bedenken
bezüglich der Weiterbildungspflicht bei Absolventen. Neben der teilweise unvertretbaren
Stundenanzahl (80 Std.) und den damit verbundenen hohen Kosten (Teilnahmegebühr,
Fahrtkosten, Urlaubstagentfall), werden seitens der Akademien Weiterbildungen angeboten,
die weder in Qualität noch an Informationen an den Vorlesungen der Hochschulen
anschliessen und den Sinn der Weiterbildungen in Frage stellen. Darüber hinaus
kritisieren die Architekturbüros das Fehlen der Arbeitskraft für Weiterbildungen und
geben nur ungern die Freigabe zur Teilnahme, die mit Verzicht auf einen Urlaubstag
verbunden ist, da das Fortbildungsgesetz bzw. der Bildungsurlaub von den Büros nicht
akzeptiert wird."

arc | vote GbR
www.arcvote.de

11

Nikolaus Ostern | 04.02.2009 11:31 Uhr

Fortbildungspunkte Kritiker stellen sich zur Wahl

Ergänzung zum Beitrag 2 Stefan Wagner-IHA vom 02.02.200
Ergänzend bleibt festzuhalten, dass nicht nur die hessische Architektenkammer Misstrauen gegenüber ihrer scheinbar lethargischen Architektengemeinschaft hegt.
Auch die Berufsverbände misstrauen offensichtlich ihren eigenen Mitgliedern.
Wie sonst ist es zu erklären, dass vier IHA-Kandidaten ihre Zugehörigkeit zum BDA-Hessen verheimlichen müssen (Google sei Dank!)? Befürchten sie Sanktionen? Geht man der offenen Auseinandersetzung im eigenen Verband aus dem Weg?
In Hessen tut man sich wohl immer noch
schwer mit "innerparteilicher" Kritik und abweichenden Meinungen!

10

B. Mayer | 03.02.2009 15:36 Uhr

Kommentierung der Stellungnahme "Fortbildung für Architekten und Stadtplaner" von Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der AKH

Kommentierung der

Stellungnahme "Fortbildung für Architekten und Stadtplaner" von Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der AKH und Spitzenkandidatin des BDA zur Wahl der Vertreterversammlung der AKH
(erschienen unter "Neues aus dem BDA" auf www.bda-hessen.de)

Stellungnahme Barbara Ettinger-Brinckmann:
In meiner Funktion als Präsidentin der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen AKH werde ich hin und wieder von Kollegen angesprochen, die sich gegen die Nachweispflicht im Zusammenhang mit der Fortbildung zur Wehr setzen.
Die Position des BDA ist in diesem Punkt sehr eindeutig: Der BDA hat an der Entwicklung des Konzeptes für die Fortbildungsverpflichtung und an der dazugehörigen Satzung mitgewirkt und steht nach wie vor zu diesen Regelungen. Die demokratisch legitimierte Vertreterversammlung der AKH hat diese Fortbildungsverordnung verabschiedet.

Kommentierung:
Den demokratischen Sozialismus in seinem Lauf hält weder Ochs noch Esel auf. Zwangsfortbildung ist Überregulierung und damit undemokratisch. Demokratie kann nur dann existieren, wenn sie ihre Regeln auf das absolut Notwendige beschränkt und Minderheiten respektiert.
Eine gewisse Strategiefähigkeit der Vertreterversammlung wäre notwendig gewesen, eine Satzung in allen Nebenwirkungen und Konsequenzen denken zu können.
Aufgrund der hohen Eigeninitiative bei der beruflichen Fortbildung ist es bei der Mehrheit der Architekten längst offenkundig, dass Fortbildungsveranstaltungen überwiegend danach ausgesucht werden, wie man mit geringem Aufwand Fortbildungspunkte sammelt.
Die Fortbildungspflicht ist, fern von den Bestimmungen der Satzung, längst verhandelbar und damit gescheitert. Hochschullehrer lassen sich ihre eigenen Lehrveranstaltungen anerkennen. Inhaber größerer Büros erledigen die Fortbildungspflicht ihrer Mitarbeiter, indem Vertreter der Bauindustrie ihre Produkte vorstellen. Ehrengerichtsvorsitzende weisen betroffene Architekten darauf hin, sie hätten eigene Fortbildungsbemühungen geltend machen können, obwohl dies doch den Bestimmungen der Satzung widerspricht.

Stellungnahme Barbara Ettinger-Brinckmann:
Mit dieser Verordnung ist es gelungen, einen zumutbaren und zugleich der Öffentlichkeit vermittelbaren Rahmen zu schaffen. Das gilt für die nachzuweisende Quantität und die Inhalte der Fortbildung für Architekten.

Kommentierung:
Dass der Ausspruch von Sanktionen, die in ihrer Strafhöhe mit schweren Verfehlungen gegen die Berufsordnung gleichgesetzt werden, zu Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht führen werden, die dem Ansehen der Kammer eher schaden als nützen, hätte ebenfalls vorhergesehen werden können. Stattdessen setzt die Kammer einen Ehrengerichtsvorsitzenden ein - hauptberuflich Direktor der JVA Butzbach -, der die betroffenen Architekten mit Kommentaren wie „Irgendwie müssen wir ja die faulen Hunde unter den Kollegen kriegen..!" konfrontiert. Allein aus diesem Grund ist die Verordnung nicht zumutbar.
Daneben ist nie bewiesen worden, dass Zwangsfortbildung zu einer messbaren Qualitätssteigerung führt, weswegen sie der Öffentlichkeit auch nicht vermittelt werden kann. Zwangsfortbildung bedeutet, dass Verantwortung und Initiative der beruflichen Weiterbildung an die Kammer oder die Fortbildungsveranstalter delegiert wird, obwohl dies der Berufsordnung widerspricht.

Stellungnahme Barbara Ettinger-Brinckmann:
Zugleich ist der BDA offen für kontinuierliche Verbesserungsvorschläge und haben dies in unserem Wahlprogramm auch eindeutig formuliert.

Kommentierung:
Die Reform der Reform wird hier bereits avisiert. Die Amtsträger toben sich in ihrer Regulierungswut und Reformbegeisterung ungehemmt aus. Ähnlich des Bologna-Prozesses, der ursprünglich zur Vergleichbarkeit der Hochschulabschlüsse in Europa ein einheitliches europäisches Hochschulwesen herbeiführen wollte und als Nebenwirkung nicht berufsbefähigende Hochschulabschlüsse in Kauf nahm, soll nun die Fortbildungsverordnung mit zusätzlichen Akkreditierungsmöglichkeiten, etwa dem Zuhören von Werkberichten, weiter verkompliziert und bürokratisiert werden.

Stellungnahme Barbara Ettinger-Brinckmann:
Nach wie vor ist die gefundene Regelung zeitgemäß – allein schon, weil unser Status als "freier Beruf" weiterhin bedroht ist. Dies gilt auch im Zusammenhang mit unserem Kampf für den Erhalt der HOAI als verbindliches Preisrecht. Als Äquivalent für diesen Status müssen sich Freiberufler spezifischen gesetzlichen und berufsrechtlichen Bindungen unterwerfen, die ihre Professionalität und Qualität gewährleisten und sichern. Eine dieser berufsrechtlichen Bindungen ist die Fortbildungsverpflichtung und auch der Nachweis, dass diese Verpflichtung eingehalten wird.

Kommentierung:
Der Status als freier Beruf wird gerade auch durch die Regulierungswut von Behörden auf europäischer Ebene, auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene und eben auch von den berufsständischen Organisationen selbst bedroht. Dies ist leider tatsächlich zeitgemäß.

Stellungnahme Barbara Ettinger-Brinckmann:
Der populistische Protest einiger Architekten und Stadtplaner sollte uns nicht von unserem Konzept abbringen. Gerade unser Verband, der sich in besonderer Weise für Qualität einsetzt, sollte auch weiterhin deutlich machen, dass unsere Qualitätsziele nur mit kontinuierlicher Weiterbildung aller unserer Mitglieder erreichbar sind und dass diese Weiterbildung mit einem transparenten Nachweis einhergehen muss. Wie können wir der Öffentlichkeit und unseren Bauherren klarmachen, dass es für Architekten unzumutbar sein soll, sich die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen bescheinigen zu lassen, während Vergleichbares für andere freie Berufe selbstverständlich ist?

Kommentierung:
Wenn Bildung ohne jede Zweckbindung als erstrebenswertes Gut noch zeitgemäß wäre, würde das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht mit Populismus verwechselt. Wie oben erwähnt, lassen sich die Qualitätsziele nicht mit einer verordneten Weiterbildung beweisen. Mit Ausnahme der Fachanwälte haben Anwälte, Steuerberater, Ärzte eine Fortbildungspflicht, die weder Sanktionen noch eine Nachweispflicht vorsehen und damit so allgemein gehalten ist, dass sie justiziabel ist.
Die Individualität der einzelnen Architekten bringt es mit sich, dass verschiedene Formen der Fortbildung, darunter überwiegend nicht kontrollierbare, gewählt werden und diese am Projekt selbst mit unterschiedlichem Erfolg, Ehrgeiz und Talent umgesetzt werden. Im schlechtesten Fall kann es sein, dass der Architekt, der eine Vielzahl von Fortbildungsveranstaltungen besucht, die ihm gestellten Aufgaben bei einem Bauprojekt trotzdem nicht lösen kann.
Daher ist der transparenteste Nachweis die gebaute oder im Bau befindliche Referenz, ferner die individuellen Fähigkeiten des Architekten, für die sich ein Bauherr im Hinblick auf die Termin-, Kosten- und Nutzergerechtigkeit sowie Ästhetik mehr interessiert als um die fruchtlosen Bemühungen einer berufsständischen Organisation, den Stand der Ausbildung ihrer Mitglieder der Allgemeinheit beweisen zu müssen.

9

martin | 03.02.2009 13:16 Uhr

Kammerarbeit

Kleine Abweichung vom Thema, ab passt ja doch irgendwie:
Auf myhammer.de werden Architekten- und Ingenieurleistungen abgefragt, Bauvorlagen, Statiken usw. Ziel ist ja bekanntermaßen ein absolutes Mindestangebot für diese Leistungen, z.T. irrwitzig niedrig, eigentlich nicht machbar. Aber es gibt reichlich Kollegen, die sich beteiligen...
Mein Hinweis diesbezüglich an Kammer bleibt bisher seit fast 3 Monaten ohne Reaktion.

8

solong | 03.02.2009 09:52 Uhr

der innere schweinehund

auch ich habe ein geteiltes verhältnis zu den zwangspunkten - muss aber immer wieder sehen das sich viele kollegen ansonsten dann eher doch nicht fortbilden - von daher sollte das system bestehen bleiben - es hilft ..... wie die mitgliedschaft im fitnessstudio .... den inneren schweinehund zu überwinden.
auch ich halte nicht viel von vereinsmeierei - aber kammer abschaffen ist wohl sehr kurzsichtig - wollt ihr nochmehr an sogenannter aquise-planung machen ??? wir architekten müssten uns noch vielmehr zusammenschliessen und engagieren und somit das bild in der gesellschaft zurechtrücken ... denn die glaubt im wesentlichen noch immer das wir alle im geld schwimmen ....

7

Re Renon | 03.02.2009 09:02 Uhr

Fortbildung?

Ich frage mich, wo die Kammer ist, wenn überall für ein Bruchteil der HOAI durch Architekten gearbeitet wird und somit kaum ein Bauherr mehr Geld für einen Architekten ausgeben möchte. Wo ist die Kammer bei all dem Wildwuchs von Bauträgeren, die einen Vorentwurf für schmales Geld erwerben und es dann als Ausführungsplanung "hoch blasen" um sich damit die Kosten für einen Architekten zu sparen. Wo ist die Kammer, die für die aktellen HOAI's, an die sich ja sowieso keiner hält, der eigentlichen Preisentwicklung hinterher hinken und das um Jahre.
Lernt man nicht sowieso ein Leben lang. Und ist nicht der Berufstand des Architekten nicht sowieso immer mit Überstunden verbunden warum benötige ich dann noch mehr Pflichtstunden, die man zeitlich kaum mehr leisten kann und das für viel Geld?
Und warum ist es in Deutschland immer noch so, dass man sich nur Architekt nennen kann, obwohl man 5-8 Jahren Studium an einer anerkannten Universität hinter sich hat, wenn man Mitglied einer Kammer ist? Ansonsten darf man nur als Dipl.-Ing. firmieren. Für meine Begriffe sind das alles Relikte längst vergangener Zeiten. Solange es die Kammern nicht schaffen, wirklichen Einfluß auf die Bauwirtschaft ausüben zu können, um die Belange der Architekten wirklich zu vertreten, sind diese Art der neu entwickelten Fortbildungsverordnungen einfach nur eine Drangsalierung ihrer Mitglieder.
Als ich eine Schlichtungsstelle der Kammer benötigt hätte, trat die nur bei Vorauszahlung eines nicht unerheblichen Salärs in Bewegung. Für das Geld konnte ich auch gleich klagen. Wozu benötige ich ansonsten die Kammer?
Und wo sind die Kammern bei unzumutbaren Verhältnissen an den Universitäten, in denen auf einen Prof ca. 100 Studenten kommen und man nur mit Los einen Entwurfsplatz bekommt? Ich musste mich damals immer einen Platz in einem Projekt erkämpfen, um überhaupt nahe der Regelstudienzeit mein Studium meistern zu können. Hätte ich mich auf mein Losglück verlassen, so wäre ich verlassen gewesen. Ich hatte nie einen Platz zugelost bekommen. Mag sein, dass das inzwischen etwas intelligenter gelöst worden ist, wie damals, aber von den Kammern war da auch nicht zu vermehmen.
Und was da ein Kollege vor mir geschrieben hat, kann ich nur unterstreichen. Warum gelten die vielen Vorträge an den Universitäten nicht auch als Forbildung? Muß man alles und jedes erst büroktatisch zertifizieren, damit es die Kammer dann auch als Forbildung anerkennt.
Schaut Euch die Lehrer an, die teilnahmslos in ihren Pflichtfortbildungsveranstaltungen sitzen, weil sie eben auch Punkte sammeln müssen. Aber wird ihre Lehre deshalb besser? Auch das kann ich nicht feststellen.
Also wozu diese Form der Pflichtveranstaltungen? Eine Legitimierung dazu gibt es meines Erachtens nach nicht.

6

Dennissandy | 03.02.2009 08:24 Uhr

Im Zeitalter

des Internets bediene ich mich als Stadtplaner schon seit Jahren aus dem umfangreichen Fundus an neuester Fachliteratur und kann behaupten: ich bin absolut up-to-date !
Tun wir doch nicht so, als bräuchten wir für das alles Lehrer, die uns das geschriebene an die Wand werfen und darüber hinwegfegen. Für wie blöd halten uns diese Kammer-Apparatschicks?!

5

Ulrike Baer | 02.02.2009 23:48 Uhr

Elternzeit gibt es da nicht.

Ist ja nicht so, dass ich es nicht versucht hätte...

Als Mutter in Elternzeit mit einem Mann der unter der Woche kaum bis gar nicht anwesend ist, sah ich bisher leider nicht viele Möglichkeiten Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen.
Veranstaltungen im Büro fanden meist am Nachmittag statt, was mit Teilzeit / Krippenschliesszeiten nicht zusammenging.
Nun habe ich in der Verlängerungszeit, nach Ablauf der 2-jahres-punktesammelfrist, noch ein Kind bekommen und schon wieder nicht gesammelt. Wie auch?

Mein Kammerbeitrag wird wegen Elternzeit zwar reduziert, doch da ich nun bald aus der Kammer ausgeschlossen werde nutzt mir das auch nichts mehr.

Sollte das System nun überarbeitet werden, so hoffe ich, dass es für die Randgruppe der Mütter in Elternzeit ein Entgegenkommen geben wird, denn ich bin bestimmt nicht die einzige.

4

Yario | 02.02.2009 19:26 Uhr

Ablasshandel

Wenn ich den Mittwochabendvortrag an der Uni Darmstadt besuche bilde ich mich fort. Anerkannt wird das jedoch nur bei gleichzeitiger Zahlung an die Kammer. Sonst nicht. Dieser Ablasshandel ist nicht zu vermitteln. Fortbildung ist unerlässlich, aber wer bezahlt mir den Dokumentationsaufwand? Haben wir nicht schon genug Bürokratie in unserem Beruf? Ist es wünschenswert das sich der Fortbildungsanbieter Kammer, per Dekret einen eigenen Markt schafft, zu Lasten seiner Mitglieder? Und dann kommt noch die Qualitätsdiskussion: Wer Zertifiziert die Fortblidungsangebote der Kammer? Die sind nämlich oft ihr Geld nicht wert.

3

Mathias Müller | 02.02.2009 19:22 Uhr

Kammer abschaffen

Wieder eine Schikane mehr, eine Bevormundung mehr, eine unnütze Hürde mehr in der Berufsausübung. Am Ende sind alle nur noch am Fortbildungsnachweiszettelchen sortieren, Formulare ausfüllen, Stunden absitzen.

Das Problem sind doch die Kammern und die Verbürokratisierung des Berufs. Bringt das in irgendeiner Weise mehr Qualität? Ich glaub's nicht. In der Schweiz ist der Beruf Architekt nicht reguliert, es existiert keine Kammer. Jeder kann, sofern er sich an die Baugesetze hält, selbst ein Haus zeichnen und bauen lassen.
Ich denke, die Qualität des CH-Architekturschaffens ist trotzdem nicht wesentlich tiefer als das deutsche.

Drum mein Tipp: schafft doch die Kammern ab, und mit ihnen gleich die ganze Bürokratie drumherum, samt allen Qualitätssicherern, Ehemalsarchitekten, Gebührenerhebern, etc. und führt statt dessen eine echte Qualitätskontrolle in Form von mehr Wettbewerben ein.

2

Stefan Wagner _ IHA | 02.02.2009 18:53 Uhr

Fortbildungspunkte und Ehrenverfahren

Ergänzend bleibt festzuhalten,
im Tätigkeitsbericht v. 17.12.2007 (Seite 11-12) stellt der Vorstand der AKH 290 Ehrenverfahren mit durchschnittlich 2000,- EUR je Ehrenverfahren wegen nicht nachgewiesener Punkte fest.
Die Politik beschloss die Verpflichtung zur Fortbildung.
Die Umsetzung dieser Verpflichtung bleibt den Architektenparlamenten überlassen.
Die hessische Fortbildungsordnung wurde also von Architekten für Architekten verfasst.
Den hessischen Kreativen fiel nichts Intelligenteres ein, als ein bürokratisches Kontrollsystem und Verfolgung durch Ehrenverfahren.
Dass man Verpflichtung auch positiv interpretieren und mit Anreizen fördern kann, blieb den Hessischen Architektenvertreter verschlossen.
Zu groß das Misstrauen gegenüber einer scheinbar lethargischen Architektengemeinschaft.
Man kann aber auch andere Ziele vermuten, wenn der neueste Tätigkeitsbericht v. 10.Dez. 2008 des Vorstandes der AKH(Seite 12-13) über stark gesunkene Anmeldequoten bei Fortbildungsveranstaltungen berichtet und dieses Phänomen als organisatorisch nicht leicht zu bewältigen und mit Auswirkungen auf die Haushaltszahlen umschreibt.
Nachzulesen bei: www.akh.de _ über uns _ Vorstand _ Neues aus dem Vorstand

1

Dr. Ronald Kunze | 02.02.2009 16:10 Uhr

Fortbildung für Architekten und Stadtplaner

Das wird ja eine spannende Entscheidung. An sich weiss jeder Absolvent schon kurz nach dem Examen, dass er sich zeitlebens fortbilden muss. Dafür gibt es Tagungen, Fachgespräche, Bücher und auch Fortbildungsveranstaltungen. Wir wollen uns aber fortbilden und nicht dafür arbeiten, eine Fortbildungsindustrie mästen. Das Problem sind doch wohl die Anerkennung von fachlich geeigneten Veranstaltungen und/oder der Verkauf von Fortbildungspunkten durch Kammern. Vielleicht kann man das Problem durch eine stärkere Einbeziehung der Fachverbände für Architekten und Stadtplaner lösen, die in der Regel den Fachverstand vorweisen können haben und zugleich Fachveranstaltungen durchführen. Das bestehende System steht auf dem Prüfstand; das Verfahren soll aber nicht zum Verzicht auf Fortbildung führen!

 
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