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06.07.2020

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Der Reiz des Alten

KfW Award Bauen 2020 vergeben


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Kleine, aber bedeutungsvolle Verschiebung beim diesjährigen KfW Award Bauen 2020: Statt je drei Projekte in der Kategorien „Neubau“ und „Bauen im Bestand“ kürte die Jury unter Vorsitz von Hans Kollhoff dieses Jahr nur zwei Neubauten, dafür aber vier Umbauten. Historische Substanz „wirkt offenbar inspirierend“, kommentiert Kollhoff die diesjährige Auswahl: „Dagegen ist das Immergleiche vieler Projekte, die partout etwas Neues erfinden wollen, ermüdend.“ Kein Wunder also, dass auch die beiden prämierten Neubau-Projekte an bewährte Typologien anschließen und auf vertraute Materialien setzen. Allein beim Sonderpreis werden Freund*innen des Sichtbetons und einer dezidiert zeitgenössischen Architektursprache fündig.

133 Projekte bewarben sich dieses Mal um den Preis, der bereits zum 18. Mal ausgelobt wurde. 13 Juror*innen, darunter Barbara Ettinger-Brinckmann (Präsidentin der Bundesarchitektenkammer) und Susanne Wartzeck (Präsidentin des BDA), wählten bereits Ende Februar die Gewinner*inner. Offiziell bekannt gegeben wurden die Preise erst kürzlich.

Neubau

  • 1. Preis: 22 Stadthäuser in Hamburg-Uhlenhorst, Mudlaff & Otte, Studio Witt, MoRe-Architekten (alle Hamburg)
  • 2. Preis: Zwei Holzhäuser in Schleching, Anja und Andrea Aicher (Halfing)

Bauen im Bestand

  • 1. Preis: Umbau eines Mehrfamilienhauses in ein Doppelhaus in Stuttgart, Frey Architekten (Stuttgart)
  • 2. Preis: Revitalisierung des Bahnhofs Gräfentonna, Michael Göpfert (Erfurt)
  • 3. Preis: Umbau einer Fabrik zu Wohnungen in Solingen, CatalanoQuiel (Köln)
  • 4. Preis: Wiederaufbau einer Hofstelle in Lage, Jochen Ferrara (Lage)

Sonderpreis

  • Wohnhaus in Werder (Havel), Jurek Brüggen und Sebastian Sailer (Potsdam)

Als einer der größten Förderer von privatem Wohneigentum in Deutschland hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW den Award ins Leben gerufen, um „Impulse für nachhaltiges Bauen zu geben sowie zukunftsweisende Trends aufzuzeigen“. Der Preis richtet sich an private Bauherr*innen und Baugemeinschaften. Die eingereichten Projekte dürfen maximal fünf Jahre alt sein. Bewertetet werden nicht nur architektonische Qualitäten, sondern auch „Kosten- und Energieeffizienz, nachhaltige Bauweise, optimale Flächennutzung sowie individuelle Wohnlichkeit“. (gh)

Fotos: Claus Morgenstern


Zum Thema:

Die Ergebnisse des Awards dokumentiert die KfW in ihrem Magazin „bauen + wohnen“, das als PDF heruntergeladen werden kann.


Kommentare

4

auch ein | 08.07.2020 07:51 Uhr

architekt

@3 Peter:
Augen auf bei der Architektenwahl oder des Hausherstellers.

Sie glauben ja auch nicht jedem Versicherungsvertreter oder Autoverkäufer gleich beim ersten mal Alles oder?

Oder fragen einen Zweiten.

Auch das sollte man beim Häuserbauen machen, schadet nie.

3

peter | 07.07.2020 15:15 Uhr

@auch ein

schon klar alles nicht verboten. aber zumindest die privaten bauherren, die ich so kenne, hätten eher keinen bauschaden für eine schickere optik gewollt.

ich vermute daher eher, dass architekten bei privatbauherren größere chencen haben, ihre schicken, aber schadensträchtigen planungsphantasien an den mann/die frau zu bringen, in der hoffnung, dass es die fünf jahre gewährleistung schon aushält (was es in der regel ja auch tut). über das schadenspotenzial wird dann wenn überhaupt nur am rande kurz geredet.

schon irgendwie fies den bauherrn gegenüber, die auf dem schaden sitzen bleiben, aber sich dafür den kfw-award eingerahmt übers sofa hängen dürfen, oder?

das ist nicht nachhaltig, weder für die umwelt, weil man nach ein paar jahren wieder neue energie ins haus stecken muss, noch für die architektenschaft, die so immer weiter in verruf gerät, weltfremd, kostentreibend und selbstverliebt zu sein.

in der folge werden die normen und regeln nur noch immer strenger, was für alle anständigen planer das bauen immer weiter verkompliziert.

daher finde ich das nicht gut, solche projekte auch noch mit preisen auszustatten.

2

auch ein | 07.07.2020 09:05 Uhr

architekt

@1 Peter:

Als privater Bauherr kannst Du Dir von Deinem Architekten JEDEN schönen Bauschaden designen lassen, gefährliche Treppengeländer etc! Er ist dann hoffentlich so schlau und lässt sich unterschreiben, dass er Dich darüber aufgeklärt hat und Du ihm nachher nicht mit Gewährleistungsforderungen oder Schmerzensgeld kommst!

Ganz anders verhält es sich bei öffentlichen Bauherrn!
Die geben ja UNSER Geld aus, da ist es mir schon recht wenn man drauf achtet, dass man die vielleicht etwas hässlicheren, dafür aber oft besser funktionierenden Details anwenden MUSS um unnötige Folgekosten zu vermeiden oder zumindest rauszuzögern.....:

Spiessig gell?

1

peter | 06.07.2020 16:13 Uhr

kfwaward

durchweg sehr schön und ästhetisch! und wieder schön zu sehen, dass v.a. diejenigen häuser einen preis bekommen, die am offensichtlichsten gegen diverse richtlinien verstoßen - das dachranddetail in stuttgart geht dabei in ordnung, da so bereits vor jahrzehnten schadenfreie häuser gebaut wurden und sich der verstoß v.a. gegen paranoide bautechnik-nerds und sicherheitsfanatiker richtet, aber beim zuletzt gezeigten haus in werder/havel ist der bauschaden ja quasi wesentliches gestaltungsmerkmal.

ach so, klar, - jetzt fällt es mir wie bretter vom dachrand - die kreditanstalt für wiederaufbau muss ihrer zielsetzung natürlich auch morgen noch treu bleiben.

 
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