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06.06.2007

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Kultur-Rathaus

Grundsteinlegung für Rathaus Gießen


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Am 31. Mai 2007 fand die Grundsteinlegung für das neue Gießener Rathaus statt. Unter dem Titel „Kulturrathaus” integriert der Neubau neben der Stadtverwaltung auch einen Konzertsaal, eine Ausstellungshalle und eine Erweiterung der Stadtbibliothek. Das neue Rathaus ist Gießens größtes kommunale Bauprojekt: Auf 23.000 Quadratmetern entstehen Diensträume für 520 Mitarbeiter der Stadtverwaltung sowie 70 Polizeibeamte. Die Baukosten werden mit 60 Millionen Euro angegeben.

Geplant wird das Haus vom Gießener Büro Aplus Architekten. Das Büro hatte 2005 den 3. Preis in einem internationalen Wettbewerb gewonnen, konnte sich aber in den darauf folgenden Bieterverhandlungen gegen den 1. Preisträger Rohrbach & Schmees (Gießen) durchsetzen.
Ihr Entwurf verteilt das Raumprogramm auf zwei Baukörper: Der fünfgeschossige Vorderbau beherbergt die öffentlichen Bereiche und Kultureinrichtungen wie Bürgerbüro, Servicecenter, Konzertsaal und den Konferenzraum für die Stadtverordnetenversammlung; im sechsgeschossigen Bau dahinter liegen die Büros der städtischen Dienststellen und die Polizeistation.

Die Platzierung des neuen Rathauses am Berliner Platz, dem Standort des alten Rathauses, ist keine Selbstverständlichkeit. Ende der 90er Jahre hatte die Stadtverwaltung beschlossen, das alte Rathaus aus den 60er Jahren abzureißen, allerdings konnte man sich nicht sofort auf einen neuen Standort einigen; zur Diskussion stand unter anderem auch ein altes Fabrikgebäude am Stadtrand oder eine Dezentralisierung der Ämter und Verwaltungsabteilungen auf mehrere kleinere Standorte. Vor allem aus verkehrstechnischen Gründen entschied man sich schließlich doch für den alten Bauplatz in der Stadtmitte. Die Nähe zum Stadttheater und zur Kunst- und Kongresshalle brachte die Planer schließlich auf die Idee, in dem Neubau auch kulturelle Veranstaltungen anzubieten.

Das Rathaus soll im Spätsommer 2008 eröffnet werden.


Kommentare

5

Karl Meidroppe | 01.06.2009 18:19 Uhr

Neues Rathaus

Inzwischen steht es.
Und nicht ein Bürger findet es gut.

Gekostet hat es nicht 60, sondern 78 Millionen.

Tja, und Kultutrrathaus: von den 78 Millionen wurden 0,0 € für Kultur vorgesehen. Um sich nicht vollkommen zu blamieren wurde dann schnell ein Bildhauersymposium veranstaltet, so hat man sich um die Budgetierung von Kunst am Bau rumgeeiert und trotzdem wenigstens noch was dort stehen.

Die "Kunsthalle" wird vermutlich auf ewig leer bleiben oder von drittklassigen Nullnummern bestückt werden, weil: daß eine Kunsthalle der Präsentation von Kunst dienen sollte man in der Planung schlicht vergessen.

Dafür ist die alte Kunsthalle unumstößlich dichtgemacht.

Wer freiwillig in den "Konzertsaal" in diesem Rathaus gehen sollte muß erst noch geboren werden. Immerhin wurden Samstag 10 Besucher gezählt, mit einer Ausnahme ausschließlich Angehörige der dort auftretenden Tänzer.

Und als Krönung soll jetzt auch noch ein Monsterkino daneben, das kein Bürger haben will.

Als Einwohner kann man eigentlich nur leider nicht so viel essen wie man ... , na ja, Sie wissen schon.

Bleibt abzuwarten, wieviel Kultur diese teure Mißgeburt zu gebären vermag.

Es ist einfach nur furchtbar.

4

Michiel van Dijk | 23.04.2008 14:33 Uhr

Rathaus Neubau

Ich gelaube das die Stadtväter von Giessen geldgeil und blind sind. Habe Sie sich schonmal hier in der Stadt umgesehen wie es hier aussieht, diese Stadt muss mich zwagsläufig an der neuen Bundesländer vor der Wende erinnern. Ich würde erstmal das gesammte Stadbild verbessern bevor ich mir ein Rathaus für 115 Mio.Euro hinsetzte. Naja, typisch Hesse mehr kann ich nicht dazu sagen.

3

martin | 07.06.2007 14:28 Uhr

Frage

Kollegialeanstand...bei Architekten????
Warte mal, muss mal lachen....(eher heulen)

2

henning | 07.06.2007 11:46 Uhr

hulzi

Leider ist das so !
Nach EU-Richtlinie muss bei öffentlichen Vergaben ein Verhandlungsverfahren nach dem Wettbewerb durchgezogen werden, sonst riskiert der öffentiche Bauherr die Fördersummen.
Eigentlich sehe ich hier einen Widerspruch zwischen der GRW, den Architektengesetzen der Kammern und dieser Verfahrensweise. Wenn ich mich richtig erinnere steht in der GRW und den Architektengesetzten, dass die Entscheidung des Preisgerichtes bindend sind und Architektenkollegen diese Entscheidung zu achten und respektieren haben ! Dies ist leider fast nie der Fall !
Der Kollegialeanstand würde es für die weiteren Preisträger gebieten sich an solchen VOF Anfragen erst gar nicht zu beteiligen. Im Übrigen hat der Bauherr durchaus Möglichkeiten den Ausgang eines VOF Verfahrens nach seinen Wünschen zugestalten.
Wir befinden uns als 1. Preis Träger in einem solchen VOF Verhandlugsverfahren,
dass ist nicht nur zeitaufwändig sondern extrem lästig.

1

hulzi | 06.06.2007 17:51 Uhr

gehts..?

wie, "konnte sich aber in den darauf folgenden Bieterverhandlungen gegen den 1. Preisträger Rohrbach & Schmees (Gießen) durchsetzen"?

ich mein,hintergrundinformationen wären da schon angebracht. wie setzt man sich da durch, wenn das preisgericht eine eindeutige empfehlung ausspricht? mit einer auer+weber plangrafikkopie. nur so, mal quergefragt.
ach so, HOAI... äh, und bieterverhandlungen....

 
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