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19.07.2019

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Pro und Contra der Dichteobergrenzen

Diskussion um geplante Änderungen im Städtebaurecht


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Endlich. Deutschlands Planerelite streitet öffentlich um Änderungen im Städtebaurecht. Dass die Baunutzungsverordnung refomiert werden muss, darüber sind sich alle einig, über das Wie nicht. Zur Flexibilisierung der Dichteobergrenzen hat die Bundesarchitektenkammer der Baulandkommission der Bundesregierung ein Diskussionspapier vorgelegt. Es ist nicht die einzige Wortmeldung, mit der sich Politiker nach der Sommerpause auseinander setzen müssen.

Von Friederike Meyer


Im Mai veröffentlichte das an der TU Dortmund angesiedelte Deutsche Institut für Stadtbaukunst im Anschluss an die jährlich stattfindende Tagung zur Schönheit und Lebensfähigkeit der Stadt die „Düsseldorfer Erklärung“. Darin plädieren die Initiatoren Barbara Ettinger-Brinckmann, Christoph Mäckler, Reiner Nagel, Wolfgang Sonne, Jörn Walter und Peter Zlonicky und weitere 132 Unterzeichner unter anderem für ein „prinzipielles Entfallen der Dichteobergrenzen im § 17 BauNVO der Baunutzungsverordnung“. „Mit der Einführung des „urbanen Gebietes“, so heißt es in der Düsseldorfer Erklärung, „ist die Dichte-Obergrenze mit einer GRZ von 0,8 und einer GFZ von 3,0 für dieses Quartier zwar angehoben worden, für alle anderen derzeit in Planung befindlichen Baugebiete aber bestehen noch immer die Obergrenzen des § 17 BauNVO (Allgemeine Wohngebiete GFZ 1,2). Dies steht den Anforderungen des gemischten vielfältigen Stadtquartiers der Europäischen Stadt diametral entgegen.“

Darauf gibt es Widerspruch. In ihrem Anfang Juli veröffentlichten Papier „Gegen die Düsseldorfer Deregulierung“ appellieren die 51 Unterzeichner, allesamt Hochschullehrer*innen dieses Landes, „an die Entscheidungsträger von Bund, Ländern und Kommunen, die Düsseldorfer Erklärung kritisch zu hinterfragen.“ Die „Düsseldorfer Erklärung zum Städtebaurecht“ vom Mai 2019 ziele auf sogenannte „schöne, lebensfähige“ Stadtquartiere und setze dabei auf Deregulierung, heißt es in dem Papier. Die Verfasser hätten übersehen, dass dies das Gemeinwohl und die Vielfalt unserer Städte unterwandere, und dass der Rückgang kommunaler Steuerung am Ende einen Qualitätsverlust unserer Stadtquartiere zur Folge haben würde.

Rede und Gegenrede erinnern in Teilen an das Jahr 2014, als die Kölner Erklärung und das Papier 100% Stadt eine Kontroverse auslösten. Damals hatten teils die gleichen Planer um Christoph Mäckler, Wolfgang Sonne, Peter Zlonicky und Jörn Walter in der Kölner Erklärung die „armseligen Stadträume“ beklagt und „die mangelhafte städtebauliche Ausbildung an den Universitäten“. Die 26 unterzeichnenden Gegenredner, unter anderem Maren Harnack, Stefan Rettich, Iris Reuther, Martin zur Nedden und Tim Rienits, plädierten unter anderem für zeitgenössiche Leitbilder, Teilhabe und ein Ernstnehmen des Klimawandels. „Während in der Kölner Erklärung die Dirigentenhand des Stadtgestalters eingefordert wird, sieht die 100% Stadt-Seite hier den Rückschritt in ein unzeitgemäßes Chefmodell (‚Die Zeit des Gottvatermodells ist vorbei’),“ schrieb die Bauwelt damals und versammelte weitere Statements auf ihren Seiten.

Die vier Papiere zeigen zweierlei. Erstens: Sie sind weit mehr als ein Schlagabtausch zwischen konservativ marktliberalen und progressiv akademischen Lagern der Planerszene, sondern ernsthafte Debattenbeiträge, die der Berufsstand dringend braucht. Diese gehen quer durch die privatwirtschaftlichen, politischen oder akademischen Rollen der Unterzeichner*innen. Reiner Nagel, Vorsitzender der Bundesstiftung Baukultur, etwa unterschrieb 2014 das Papier „100% Stadt“ und mitinitiierte 2019 die „Düsseldorfer Erklärung“. Die Münchner Stadtbaurätin Elisabeth Merk unterzeichnet die „Düsseldorfer Erklärung“, ihre Vorgängerin Christiane Thalgott das Papier „Gegen die Düsseldorfer Deregulierung". Zweitens: Das Städtebaurecht ist eine äußerst – in diesem Zusammenhang passt das inflationär verwendete Wort – komplexe Angelegenheit, deren Änderung der Bund wohlüberlegt entscheiden muss. Die Debatte muss deshalb laut und sachlich weitergehen – auch auf Baunetz.de.


Kommentare

6

Christian Engel | 07.11.2019 16:17 Uhr

Der Blick zu den Nachbarn

Mich würde interessieren, wie das z.B. in Dänemark geregelt ist. Gerade Kopenhagen hat doch gezeigt, wie es gehen kann. Warum orientiert man sich nicht einfach an den positiven Beispielen im Ausland? Es ist ein weit verbreiteter Denkfehler, Konzepte, die nicht zu Hause entwickelt wurden, nicht in Erwägung zu ziehen. Das nennt sich home bias. Man könnte sich höchstwahrscheinlich einen großen Teil der akademischen und theoretischen Diskussion in Deutschland sparen, wenn man auf Bewährtes zurückgreifen würde. Wenn man die planerischen Leitgedanken eines Jan Gehl beherzigen würde, wäre viel gewonnen. Dichte heißt eben nicht zwangsläufig Hochhäuser. Vielleicht wäre eine Kopplung der Dichte an eine max. Geschossigkeit sinnvoll, um Manhattan und die damit verbundenen unwirtlichen, unmaßstäblichen Stadträume zu vermeiden.

5

Markus Walter | 06.11.2019 17:36 Uhr

Phantasielose Diskussion

Das Planungsrecht ist sehr flexibel und mit Begründung kann viel gemacht werden. Übersehen die Urheber der "Düsseldorfer Erklärung", dass die Investition in eine Begründung auch eine Investition in Qualität sein kann. Wer möchte wirklich in einer Dichte der GFZ über 3,0 wohnen, ohne Grün, ohne Spielplatz für die Kinder, mit Hitzestress, am besten noch steinerne Plätze ohne Vogelgezwitscher, mit engen Straßen ohne Fahrradabstellmöglichkeiten. Eine sehr elitäre Diskussion nach einem Leitbild, das in der Praxis nicht ohne Modifikation auskommt. Schön in Steinen gedacht, aber die Stadt ist nicht nur Stein, sondern auch Hofgarten oder Englischer Garten, Tiergarten oder wie es in jeder Stadt heißt. Nicht jeder möchte im Mittelalter oder im 19. Jahrhundert leben, auch wenn die Gebäude nett aussehen. Die Stadt hat sich weiterentwickelt und ob man es will oder nicht, sind Mobilität und Wohnverhältnisse auch Errungenschaften, die auch nicht so schnell aufgegeben werden sollten. Bestimmt wird die Dichte doch durch Kapital und das hat wirklich keine architektonische oder urbanistische Ausbildung.

4

Uwe Langer | 19.08.2019 17:18 Uhr

Keiner redet über die TA Lärm

Ein ganz wichtiger Punkt der Düsseldorfer Erklärung wird leider in der ganzen Dichte-Debatte übersehen: Die dringend notwendige Änderung der TA Lärm. (Vielleicht, weil dieser Punkt unstrittig ist?)
Passiver Schallschutz muss endlich auch bei Gewerbelärm erlaubt sein, nicht nur bei Verkehrslärm. Alleine damit würde die Planungspraxis enorm erleichtert, sowohl bei der Nachverdichtung auf innerstädtischen Flächen, als auch bei der Schaffung zeitgemäßer neuer gemischter Quartiere.

3

C M | 23.07.2019 14:21 Uhr

Problemanalyse

Immer wieder Interessant zu welchen Ergebnissen die "Deutsche Planerelite" kommt wenn sie ihre eigene Arbeit reflektiert. Vor knapp vier Jahren war es die schlechte Ausbildung. Ich mein ist ja klar! Wer hatte denn die Verantwortung die letzten Jahrzehnte. Genau die, die gerade erst anfangen, die furchtbar schlecht ausgebildeten Bachelor und Masterabsolventen. Wobei ich mich gerade frage was die damaligen Unterzeichner denn in den letzten Jahren unternommen haben, um diesen Missstand zu beheben außer eine "Erklärung" zu veröffentlichen.

Nun jetzt ist es also die BauNVO, die Schuld ist. Wobei ich mich schon Frage, was mir der Wegfall des §17 BauNVO bringen soll. Mit dem Paragraphen hat ich in den letzten Jahren wenig Probleme. Mit den zumeist wiedersprüchlichen weil meist sehr einseitigen Interessen von Projektentwicklern, Bauherren, Nachbarn und Politik muss ich mich so oder so auseinandersetzten. Aber das lässt sich halt in so ner Erklärung nicht so gut verpacken.

Aber ist im Endeffekt auch egal, denn solange der Horst da ist, wird sich an der Misere so schnell eh nix

2

Gabriel | 22.07.2019 16:14 Uhr

Sachlich, nicht zu laut

KOMPLIMENT an Friederike Meyer für einen sachlichen Kommentar, der aus dem Getöse der Wortmeldungen gerade in seiner leisen Nüchternheit herausragt. Es gibt an den Hochschulen keinen Grund zur Überheblichkeit, wenn sich Praktiker zu Wort melden.

ps. Lustig der Kommentar 1. Nichts wie weg aus München mit seiner "altertümlichen Enge"?

1

STPH | 22.07.2019 13:12 Uhr

2 Etagen: Straßenraum und Stadtraum

Hochhäuser können auch Stadträume weiten, dem gegenüber die kompakte Münchner Verdichtung eher altertümliche Enge erzeugt wie in einer Mauerstadt. Die Berliner Stadträume leben von der einheitlichen Traufkrone.
Das Auge sucht das Quadrat auch als Raum, notfalls obendrüber. Auch Hochhäuser können aus der Nähe grazil sein, direkt neben kleinen Häusern.

Eine Stadt hat zwei Etagen. Den Straßenraum und der Stadtraum. Diese gilt es in wechselseitiger Beziehung zu gestalten.
Also das Straßenformat und das des Stadtraums

 
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Die Unterzeichner der Düsseldorfer Erklärung machen ihren Wunsch nach einer gemischten, vielfältigen europäischen Stadt an höheren Dichteobergrenzen fest – und viele von ihnen haben auch schon 2014 in Köln eine Kultur des Städtebaus angemahnt.

Die Unterzeichner der Düsseldorfer Erklärung machen ihren Wunsch nach einer gemischten, vielfältigen europäischen Stadt an höheren Dichteobergrenzen fest – und viele von ihnen haben auch schon 2014 in Köln eine Kultur des Städtebaus angemahnt.

Gegner sehen in den Forderungen nach mehr Dichte in der Düsseldorfer Erklärung eine Deregulierung der Stadt. Hier: Blick auf das Bankenviertel in Frankfurt.

Gegner sehen in den Forderungen nach mehr Dichte in der Düsseldorfer Erklärung eine Deregulierung der Stadt. Hier: Blick auf das Bankenviertel in Frankfurt.

In Berlin scheint der Städtebau an manch einer Stelle sehr gut reguliert zu sein.

In Berlin scheint der Städtebau an manch einer Stelle sehr gut reguliert zu sein.

Und in Münchens gut konservierter Innenstadt hat sich auch die historische Änderung von Dichteobergrenzen nicht bemerkbar gemacht – äußerlich zumindest.

Und in Münchens gut konservierter Innenstadt hat sich auch die historische Änderung von Dichteobergrenzen nicht bemerkbar gemacht – äußerlich zumindest.


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