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26.05.2020

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Doch kein Abriss der Städtischen Bühnen Frankfurt?

Denkmalwert des Foyers durch Gutachten festgestellt


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Es ist ein Paukenschlag in der Debatte um den Abriss der Städtischen Bühnen von Apel, Beckert & Becker in Frankfurt am Main: Das hessische Landesdenkmalamt hat das Foyer der 1963 eingeweihten Doppelbühne für Oper und Theater unter Denkmalschutz gestellt. Der letzte Satz des vergangene Woche veröffentlichten Gutachtens bringt es auf den Punkt: „Das Foyer der Städtischen Bühnen erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen eines Kulturdenkmals aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen.“

Damit stellt sich das Amt klar auf die Seite der Abrissgegner. Ende Januar hatte das Frankfurter Stadtparlament den Abriss der Bühnen am Willy-Brandt-Platz beschlossen. Begründung: Eine Sanierung – Schätzungen gingen von rund 870 Millionen Euro aus – sei sehr viel teurer als Abriss und Neubau. Der für Denkmalpflege verantwortliche Frankfurter Planungsdezernent Mike Josef (SPD) hatte argumentiert, seine Arbeit und Entscheidungen „basieren auf der Tatsache, dass das Schauspielhaus oder Teile davon zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht unter Denkmalschutz stehen.“

Nun aber werden die Karten neu gemischt. „Mit seiner urbanen, transparenten Fassade steht das Foyer für das neue, demokratische Selbstverständnis Westdeutschlands nach 1945. Es wurde als besondere Form eines öffentlichen Raums wahrgenommen und entsprechend genutzt,“ so Heinz Wionski, Leiter der Abteilung Bau- und Kunstdenkmalpflege im Landesamt für Denkmalpflege Hessen. Das Glasfoyer mit seinen Goldwolken von Zoltán Kemény sei, so argumentiert das Denkmalamt weiter, einer der „wichtigsten Nachkriegsbauten der Stadt“ und denkmalwürdig. Eine formelle Eintragung in die Denkmalliste sei dafür nicht notwendig.

Kritik am Abriss hatte es schon vorher zuhauf gegeben. Nicht nur, dass fragwürdige Neubaupläne in den Medien kursierten. Auch wurde das Landesdenkmalamt nicht in die Planungsprozesse der Stabsstelle Städtische Bühnen einbezogen, sondern erst nach dem Abrissbeschluss informiert. Mit einer Petition, die bislang von 5.500 Menschen unterzeichnet wurde, hatten daraufhin Gegner*innen des Abrisses um den Berliner Architekten und Publizisten Philipp Oswalt den Erhalt und die Prüfung des Denkmalwertes der Städtischen Bühnen gefordert.

Landeskonservator Wionski blickt optimistisch in die Zukunft: „Wir freuen uns darauf, im konstruktiven Miteinander Chancen und Möglichkeiten der Erhaltung und Integration der denkmalwerten Elemente zu erörtern und gemeinsam weitere Schritte zu entwickeln.“ Ob der Abriss damit tatsächlich vom Tisch ist, wird sich noch zeigen. Schließlich muss Denkmalschutz auch politisch gewollt sein. (kat)

Fotos: Wolfgang Runkel


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Kommentare

5

Axel Spellenberg | 03.01.2021 15:51 Uhr

Städtische Bühnen Frankfurt - Denkmalschutz

Wenn das Glasfoyer erhalten werden muss, müssen auch die Befürworter einer Rekonstruktion des Alten Schauspielhauses von 1902 umdenken. Glasfoyer und original wieder aufgebauter Altbau zusammen, geht aus meiner Sicht als Architekt nicht. Wie sieht das denn aus? Aber die Fragmente des Jugendstilbaus von 1902 in das Glasfoyer und die Neubauten der Bühnen einzubinden und wieder sichtbar zu machen, teils zu ergänzen, das geht gut und sieht spannungsreich aus. Man kann nicht nur das Foyer schützen und gleichzeitig den noch vorhandenen Jugendstil seitens des Denkmalamts ignorieren. Hier würde sich das Amt unglaubwürdig erweisen, zumal die Fragmente bis heute Basis des Opernhauses von 1963 sind. Ich bin überzeugt, bleiben die Fragmente erhalten und werden interessant in die Neubauten integriert, wird das Denkmalamt den Schutz dafür aussprechen.

4

STPH | 28.05.2020 08:11 Uhr

...

bei diesem Gebäude wie auch dem Bestandsbau vom Wettbewerb Innsbruck macht die konsequente Horizontale über dem Eingang wieder Lust, sagt irgendwie, alle Menschen sind gleich.

I like it

Vielleicht müsste sich der Wettbewerb dann im Stechen erst gegen den Bestandsbau durchsetzen. Etwa auch beim Gasteig München

3

ixamotto | 27.05.2020 15:25 Uhr

randnotiz

Die Einordnung eines Bauwerks hinsichtlich seines Denkmalwertes und damit seiner Erhaltenswürdigkeit erfolgt auf der Grundlage von Denkmalschutzgesetzen auf Bundes- und Landesebene. Diese Gesetze werden von demokratisch gewählten Parlamenten beschlossen, angewendet und gegebenenfalls novelliert. Diese Gesetze sehen außerdem wertende Instanzen vor, die aufgrund ihrer fachlichen Kompetenzen in der Lage sind, Beurteilungen vorzunehmen, die Berufsparlamentarier nicht vornehmen können.

Man kann inhaltlich dazu stehen, wie man möchte. Man kann die Gebäude, die als schützenswert betrachtet werden, mögen oder sie ablehnen, aus welchen Gründen auch immer. Man kann auch die Einschätzung der Gutachter kritisieren oder ihre Haltung ablehnen, sollte sich dann allerdings auch mit den gesetzlichen Grundlagen beschäftigt haben, auf denen ihre Einschätzungen notwendig begründet werden müssen, damit sie demokratisch legitimiert sind.

Womit man sich allerdings auf den Holzweg begibt, ist mit der Behauptung, dass hier "unsere Demokratie mit unantastbaren 'Experten' ausgehölt wird". Das Beispiel zeigt, dass das genau das Gegenteil der Fall ist.

2

Dr. Yikes | 27.05.2020 08:57 Uhr

Experten

Immer schön zu sehen, wenn unsere Demokratie mit unantastbaren "Experten" ausgehöhlt wird.

Ihren Expertentitel bekommen die Fachleute natürlich vom Staat, wie praktisch. Der Staat regiert sich selbst, interessant. Gäbe es doch nur einen passenden Begriff für diese Konstruktion...

Aber seien wir ehrlich, in Frankfurt dürfte am Ende fast nichts mehr stehen bleiben, um einen Menschen ein zweites Mal in die Innenstadt zu locken.




1

auch ein | 26.05.2020 17:11 Uhr

architekt

was ein trostloses spektakel:

warum JETZT ein gutachten?

hätte man das nicht vor 10 jahren schon machen können?
oder gibts so viele schon?

dann gehts grade so weiter....

 
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Darum gehts: Das verglaste Foyer von 1963, das Oper (rechts) und Schauspielhaus (links) verbindet.

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Ein neues Gutachten hat nun den Denkmalwert des Foyers festgestellt.

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