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https://www.baunetz.de/meldungen/Meldungen-Bonner_Parlamentsbauten_werden_ab_sofort_als_Kongresszentrum_genutzt_5963.html

01.11.1999

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Ich war ein Bundestag...

Bonner Parlamentsbauten werden ab sofort als Kongreßzentrum genutzt


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Seit dem 1. November 1999 betreibt die Hotelgesellschaft Maritim das neue „Internationale Kongreßzentrum Bundeshaus Bonn“. Dessen Bestandteile sind der ehemalige Plenarsaal des Deutschen Bundestags (Architekt: Günter Behnisch) und das ehemalige „Wasserwerk“.
Nach dem Umzug der Regierung nach Berlin hatte man in Bonn eine sinnvolle Nachnutzung für die Altbauten und den erst 1993 fertiggestellten Neubaubereich des Bundestags suchen müssen. In einem Gutachten waren eine Kongreßnutzung und mögliche Alternativen aus dem Kultur- bzw. Hochschulbereich miteinander verglichen worden (siehe BauNetz-Meldung vom 28. 5. 1999). Im Sommer hatte die Maritim-Gruppe einen zumindest vorläufigen Zuschlag als Betreiberin eines Kongreßzentrums erhalten. Am 29. Oktober 1999 ging der Komplex aus dem Besitz des Bundes in den der Stadt Bonn über, die ihn jetzt an Maritim verpachtet. Bei der getroffenen Vereinbarung handelt es sich um eine Interimslösung, die zunächst bis 31. März 2001 befristet ist. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine anderweitige Entscheidung über die endgültige Nutzung der Bauten getroffen sein, kann der Kongreßbetrieb um weitere 18 Monate verlängert werden.
Der mit zahlreichen Architekturpreisen ausgezeichnete Plenarsaal bietet auf einer Fläche von ca. 1.200 Quadratmetern in Zukunft Platz für Veranstaltungen mit bis zu 750 Teilnehmern. Das Wasserwerk bietet 580 Quadratmeter Fläche und damit Raum für etwa 300 Personen.
Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung konnten sich die Verhandlungspartner von Bund, Land und Stadt darauf einigen, den als „Fette Henne“ berühmt gewordenen Bundesadler des Bildhauers Ludwig Gies an der Stirnwand des ehemaligen Plenarsaals zu belassen. Der künftige Betreiber sei dazu aufgefordert worden, den Komplex „qualitativ hochwertig“ zu vermarkten und das „Statussymbol nicht für kommerzielle Zwecke zu mißbrauchen“.


 
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