Bauhandwerkersicherheit

Der Unternehmer u.a. eines Bauwerkes oder eines Teils davon, kann vom Besteller Sicherheit für die von ihm zu erbringenden Vorleistungen einschließlich dazugehöriger Nebenforderungen gemäß § 650 f BGB in der Weise verlangen, dass er dem Besteller zur Leistung der Sicherheit eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmt, dass er nach dem Ablauf der Frist seine Leistung verweigere.



Das Recht auf Sicherheitsleistung des Unternehmers/Architekten gemäß § 650 g BGB kann nicht - auch nicht durch Individualvereinbarung - ausgeschlossen werden.

Vgl. im Übrigen unter Tips und mehr / Honoraranspruch / Sicherheiten)

22 Beiträge  

01.05.2021

Stellung einer Sicherheit gemäß § 650f BGB 2018: Welche Frist ist angemessen? mehr
 

21.09.2020

Wer Arbeitseinstellung androht, kann hinterher nicht kündigen

mehr
 

07.08.2020

Sicherheit gemäß § 648a BGB a.F. (§ 650f BGB n. F.): Auch nach Kündigung ohne prüffähige Schlussrechnung! mehr
 

27.09.2019

Bauhandwerkersicherung: Bauherreneinwände (unvollständige Leistung / Überschreitung Baukosten) unerheblich mehr
 

04.06.2014

Darlegung und Höhe der § 648a Sicherheit

mehr
 

04.06.2014

BGH: Sicherheit nach § 648 a BGB auch nach (egal welcher) Kündigung.

mehr
 

06.02.2014

Sicherheit nach § 648 a BGB: auch nach Vertragsabschluss vereinbarter Verzicht unwirksam.

mehr
 

05.02.2014

Recht auf Sicherheit - § 648 a BGB: Verzichtsvereinbarung wirksam?

mehr
 

05.01.2012

Keine Umgehung des Rechtes auf Sicherheit - § 648 a BGB. mehr
 

04.01.2012

Recht auf Sicherheit - § 648 a BGB – in Stein gemeißelt. mehr
 

28.01.2011

§ 648 a BGB – Kann die Sicherheit auch nach Kündigung verlangt werden? mehr
 

02.03.2010

§ 648 a BGB – angemessene Frist für Stellung einer Sicherheit. mehr
 

19.02.2010

§ 648 a BGB – Leistungsverweigerungsrecht ggf. schon vor Fristablauf. mehr
 

19.02.2010

§ 648 a BGB – Leistungsverweigerungsrecht auch bei überhöhtem Sicherungsverlangen? mehr
 

14.11.2007

§ 648 a – gegen öffentlich beherrschte Gesellschaft - öffentlichen Auftraggeber? mehr
 

06.07.2005

648 a BGB auch nach Abnahme anwendbar (Bitte unten HINWEIS beachten). mehr
 

09.11.2004

§ 648 a: Ansprüche bei Beendigung des Vertrages wegen unterbliebener Sicherheitsleistung? (Bitte unten Hinweis beachten) mehr
 

08.11.2004

§ 648 a - Sicherheit auch für planenden Architekten vor Bauausführung! mehr
 

09.10.2003

§ 648 a: Welche Frist zur Leistung der Sicherheit ist angemessen? mehr
 

20.03.2003

Sicherheitsverlangen nach § 648 a BGB begründet keinen wichtigen Grund für Bauherren zur Kündigung mehr
 

08.03.2001

Wozu kann der Anspruch auf Sicherheitsleistung dem Architekten dienen? mehr
 

08.03.2001

Wann und in welcher Höhe kann Sicherheit gemäß § 648 a BGB gefordert werden? mehr