vorzeitige Vertragsbeendigung

Im Falle vorzeitiger Beendigung des Architektenvertrages wird das Honorar des Architekten erst fällig, wenn er eine prüffähige Schlußrechnung übergibt. Für eine prüffähige Darstellung sind einige Besonderheiten zu beachten:

Macht der Architekt Honorar lediglich für erbrachte Leistungen geltend, so wird eine Aufstellung dieser Leistung wohl genügen müssen; eine gleichzeitige Aufstellung noch nicht erbrachter Leistungen kann allerdings bei wirksamen Pauschalhonorarvereinbarungen zur Darstellung des berechneten Honoraranteils erforderlich sein. Macht der Architekt hingegen nur oder auch Honorar für nicht erbrachte Leistungen geltend, so ist seine Schlußrechnung nur dann prüffähig, wenn sie die erbrachten und die nicht erbrachten Leistungen vollständig für den gesamten Auftrag abrechnet, im einzelnen aufgliedert und voneinander abgrenzt.

Bei der Abrechnung nicht erbrachter Leistungen ist eine sorgfältige Darstellung im Hinblick auf ersparte Aufwendungen und anderweitigen Erwerb vorzunehmen. Soweit sich der Architekt keine ersparte Aufwendungen und keinen anderweitigen Erwerb anrechnen lassen will, so muß er dies darlegen und begründen. Läßt er sich ersparte Aufwendungen und anderweitigen Erwerb anrechnen, so muß Art und Weise der Berechnung dargestellt werden (zur Berechnung selbst siehe: Honoraranspruch / Umfang gem. HOAI / vorzeitige Vertragsbeendigung).

Zur Erstellung einer prüffähigen Rechnung nach vorzeitiger Beendigung des Architektenvertrages sind weiter auch die Besonderheiten bei der Berechnung der anrechenbaren Kosten zu beachten, da nicht immer alle nach § 10 II HOAI 1996 erforderlichen Kostenermittlungen schon bzw. die Kostenberechnungen gem. § 6 I I HOAI 2009/2013 erbracht wurden (vgl. hierzu auch Honoraranspruch / Umfang gem. HOAI / vorzeitige Vertragsbeendigung ).

Im übrigen sind die allgemeinen Anforderungen zur Prüffähigkeit der Schlußrechnung zu berücksichtigen (vgl. Honoraranspruch / Fälligkeit: Schlußrechnung. Abschlagszahlungen müssen eingestellt werden.

Siehe im Überblick zur vorzeitige Vertragsbeendigung.



Siehe zu weiteren Anleitungen, wie eine Honorarrechnung bei vorzeitigem Vertragsabbruch aufzustellen ist unter Schlussrechnungsmuster.

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