mangelnde Sachkunde od. Zuverlässigkeit

Eine Pflicht zur erhöhten Aufmerksamkeit gegenüber bauausführenden Unternehmen kann den Architekten treffen, wenn sich deren mangelnde Sachkunde oder Zuverlässigkeit herausstellt. Letzteres kann u.U. vorliegen, wenn sich Anhaltspunkte für eine Insolvenzgefährdung des Unternehmens zeigen.

6 Beiträge  

13.11.2014

Entfällt die Haftung, wenn der zu überwachende Unternehmer insolvent und wirtschaftlich nicht mehr in der Lage ist, Mängelrügen des Architekten abzuarbeiten?

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28.01.2014

Auch Nachbesserungsarbeiten müssen überwacht werden.

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18.04.2006

Ausführung der Wärmedämmung des Daches ist wichtiger Bauvorgang, der zu beaufsichtigen ist mehr
 

08.12.2003

Ein paar wichtige Hinweise für Bauleiter mehr
 

14.11.2003

Welcher Intensität bedarf die Überwachung von Mängelbeseitigungsleistungen? mehr
 

20.10.2003

Insolvenzbedrohtes Bauunternehmen: Besondere Überwachungspflichten des Bauleiters! mehr