unlauterer Wettbewerb

Der Architekt, der seine Leistungen am Markt anbietet, ist an die Einhaltung der geltenden wettbewerbsrechtlichen Vorschriften (insbesondere UWG) gebunden. Wettbewerbsrechtliche Verstöße können (insb. im Hinblick auf die freiberufliche Ausübung des Architektenberufs) hervorgerufen werden durch
- die unberechtigte Benutzung des Wortes Architekt (auch in Wortverbindungen)
- durch Verstöße gegen die Berufsordnung, insbesondere gegen die Werberichtlinien
- durch die Verletzung von Urheberrechten
- durch Teilnahme an Wettbewerben, die nicht einen fairen Leistungswettbewerb gewährleisten
- durch eine baugewerbliche Tätigkeit unter dem "Mantel" des Freiberuflers.

Wer in Deutschland Architektenleistungen anbietet, d. h. solche Leistungen, die in den Leistungsbildern der HOAI geregelt sind, ist an die zwingenden Vorschriften der HOAI, insbesondere die Mindest- und Höchstsätze gebunden (im Falle von "Auslandsberührungen" im einzelnen strittig). Die Geltung der HOAI ist unabhängig davon, ob derjenige, der die Architektenleistungen anbietet, in die Architektenliste eingetragen ist. Auch Nichtarchitekten und Personengesellschaften unterliegen mit ihren Architektenleistungen ggf. der HOAI. Anderes gilt lediglich für im Bauwesen gewerblich Tätige, die Architektenleistungen als einen Bestandteil ihrer Gesamtleistung anbieten, z. B. Generalübernehmer, Bauträger, etc. (vgl. im übrigen zur Anwendbarkeit der HOAI). Wer gegen die zwingenden Vorschriften der HOAI verstößt, handelt i. d. R. standeswidrig und auch wettbewerbswidrig (zu beachten ist, dass auch ein Auftraggeber, der Architekten zu Angeboten unterhalb der Mindestsätze veranlasst, wettbewerbswidrig handeln kann).

12 Beiträge  

08.06.2020

"Architektur/Tragwerksplanung/Statik/Bauphysik“: Werbung eines Bauunternehmers zulässig? mehr
 

16.04.2018

Öffentliche Ausschreibung: Unterschreitung von Mindestsätzen nicht ohne weiteres Wettbewerbsverstoß

mehr
 

10.10.2011

HOAI gilt auch im Internet! mehr
 

03.09.2009

HOAI - Mindestsatzunterschreitung wettbewerbswidrig? mehr
 

18.12.2008

Unlautere Werbung: "Geprüfter Sachverständiger"?

mehr
 

29.04.2008

Honorarverzicht für Architektenleistungen im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeit verletzt Standesrecht nicht ! mehr
 

02.01.2006

Mindestsatz unterschreitender Entschädigung für Teilnahmen am Wettbewerbsverfahren steht weder die HOAI noch Standesrecht entgegen! mehr
 

20.01.2005

HOAI konforme Angebote sind Sache des Architekten und in engeren Grenzen des Auftraggebers mehr
 

15.12.2004

Unlauterer Wettbewerb bei Verdacht der Mindestsatzunterschreitung? mehr
 

07.10.2004

In die Ingenieurliste eingetragene Ingenieur - GmbH wirbt u.a. mit dem Zusatz "Beratende Ingenieure und Architekten": erlaubt? mehr
 

30.03.2004

Nicht in die Architektenliste eingetragene GmbH wirbt u.a. mit "Architekt": erlaubt? mehr
 

24.02.1998

Mindestsatzunterschreitungen als unlauterer Wettbewerb mehr