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https://www.baunetz.de/meldungen/Meldungen_Grundsteinlegung_fuer_Bankhochhaus_in_Frankfurt_am_Main_7257.html

27.06.2000

Zugänglich

Grundsteinlegung für Bankhochhaus in Frankfurt am Main


Die Dresdner Bank legte am 27. Juni 2000 in Frankfurt am Main den Grundstein für das Hochhausprojekt "Gallileo". An der Gallusanlage, in unmittelbarer Nähe zu dem unter Ensembleschutz stehenden Bahnhofsviertel, entsteht nach den Plänen des Offenbacher Büros Novotny Mähner & Assoziierte ein Bürohochhaus für rund 1.600 Beschäftigte der Bank.
Die Architekten hatten mit ihrem Entwurf 1997 einen eingeladenen Wettbewerb gewonnen und dabei mit ihren 142 bzw.121 Metern hohen Zwillingstürmen die von der Stadt vorgegebene Maximalhöhe um gut 20 Meter überschritten. Nach einigem Tauziehen einigten sich Stadt und Bank auf eine Kompromisslösung: Die beiden gläsernen Türme haben nun eine Höhe von 130 bzw. 113 Metern und werden durch einen 136 Meter hohen Bauteil mit einander verbunden. Ein für die Öffentlichkeit zugänglicher Sockelbau mit Geschäften und Restaurants soll dazu beitragen, die Frankfurter Innenstadt auch nach Feierabend zu beleben. Als Besonderheit und kulturpolitische Morgengabe wird die Bank dem English Theatre die drei Tiefgeschosse des Bankenhauses zur Verfügung stellen. Nach einer jahrelangen Übergangslösung wird das alteingesessene Frankfurter Theaterensemble dann wieder ein festes Haus haben. Auch die Architektur des Gebäudes soll sich durch eine Transparenz und Offenheit auszeichnen, die nicht bei einer Glasfassade halt macht: Der dreigeschossige Sockelbau ist nicht nur öffentlich zugänglich, sondern schafft auch eine direkte Verbindung zwischen Kaiserstraße und Gallusanlage.
Die Baukosten für das Projekt werden mit rund 300 Millionen Mark angegeben. Anfang 2003 sollen die Beschäftigten der Bank ihr neues Domizil beziehen können.

Zwei weitere Computersimulationen sind als Zoom-Bild 1 bzw. Zoom-Bild 2 hinterlegt (Quelle: Novotny Mähner & Assoziierte, Offenbach).

BauNetz-Meldung zur Wettbewerbsentscheidung vom 19.06.1997 und zur Kompromisslösung vom 19.09.1997.


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