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06.08.1999

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Der Papst darf bauen

Gericht verwirft Klage gegen Nuntiatur in Berlin


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Die 19. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts hat am 5. August 1999 einen Antrag auf Baustopp der Päpstlichen Nuntiatur in Berlin abgelehnt. Die Bedenken gegen den Neubau hatte eine Anwohnerin im Namen einer Bürgerinitiative „Volkspark Hasenheide“ vorgebracht, die das parkähnliche Grundstück als einen „innerstädtischen Außenbereich“ klassifizierte.
Die Ablehnung der Klage wurde mit der planungsrechtlichen Einschätzung des Baugrundstücks begründet: Bei diesem handele es sich um „eine in einem Innenbereich liegende Baulücke“ und eben nicht um einen Außenbereich.
Der Architekt Dieter G. Baumewerd aus Münster realisiert nun auf dem Grundstück neben der St.-Johannes-Basilika in der Lilienthalstraße im Stadtbezirk Neukölln für die zwölf Mitarbeiter der päpstlichen Nuntiatur einen viergeschossigen Neubau mit einer Tiefgarage für 35 Fahrzeuge.
Mit den Baumaßnahmmen soll noch im August 1999 begonnen werden. Bis Ende 2000 soll das 15 Millionen Mark teure Projekt auf dem 4.000 Quadratmeter großen Grundstück fertiggestellt werden.

Weitere Informationen zu dem Projekt finden Sie in der Übersicht zu den neuen Botschaftsbauten in Berlin im BauNetz.


 
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