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https://www.baunetz.de/meldungen/Meldungen_Conradi_stellt_Standpunkt_der_Architektenkammer_dar_4707.html

12.02.1999

Neuer Wettbewerb für Berliner Holocaust-Mahnmal?

Conradi stellt Standpunkt der Architektenkammer dar


Peter Conradi, Präsident der Bundesarchitektenkammer, hat sich in die Debatte um das in Berlin geplante „Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ eingeschaltet. In einem Brief an Bundestagspräsident Wolfgang Thierse fordert er einen neuen Architekturwettbewerb für den Fall, daß ein gegenüber der bisherigen Auslobung wesentlich erweitertes Programm gebaut werden sollte. Dies sei insbesondere der Fall, wenn die im Planerjargon als „Eisenman III“ bezeichnete Variante realisiert würde, die neben dem eigentlichen Mahnmal zusätzliche Gebäude vorsieht. Für diese Gebäude müßte ein Wettbewerb ausgeschrieben werden.

Aus einer Presseerklärung der Bundesarchitektenkammer vom 11. Februar 1999:
„Eine der Ursachen für das Scheitern der bisherigen Projekte sei die Nichtbeachtung der Grundsätze und Richtlinien für Architekturwettbewerbe gewesen. Die BAK biete nun beim weiteren Verfahren ihre Unterstützung an.
Der Architekt Peter Eisenman ging aus dem bisherigen Wettbewerbsverfahren als Sieger hervor. Deshalb könne der Bundestag ihm einen Auftrag für das Denkmal erteilen, so Conradi in seinem Schreiben an Thierse. Im Rahmen der weiteren Planung könne Eisenman seinen Denkmal-Entwurf nach der Beauftragung ausarbeiten oder modifizieren. Möglich sei auch eine maßvolle Ergänzung um Ausstellungs- oder Versammlungsraume im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Denkmal.
Sollte sich der Bundestag allerdings für ein weit größeres, anderes Bauprogramm entschließen, sei ein Direktauftrag an Peter Eisenman unzulässig. Der Bau einer Bibliothek, eines Museums oder eines Forschungsinstituts erfordere aufgrund des deutschen und EU-Rechts einen eigenen Architekturwettbewerb. Der Bundestag könne einen dritten Wettbewerb für ein Denkmal mit zusätzlichen Bauten beschließen. Eine andere Option wäre, Eisenman mit dem Denkmal zu beauftragen und einen gesonderten Wettbewerb für die zusätzlichen Bauten durchzuführen, möglicherweise auf einem benachbarten Grundstück.
Der Bundestag sollte jedoch bei seiner Entscheidung für einen weiteren Wettbewerb für das Denkmal auch das öffentliche Echo bedenken, so Conradi. Anerkannte Künstler und Architekten seien schon nach dem ersten Wettbewerb nicht mehr bereit gewesen, sich an einem zweiten Wettbewerb für das Denkmal zu beteiligen. Sollte sich deshalb der Bundestag dazu entschließen, ein über das Denkmal hinausgehendes Bauprogramm zu realisieren, sei eine Direktbeauftragung Eisenmans für das Denkmal und ein Wettbewerb für die zusätzlichen Bauten wahrscheinlich sinnvoller als ein dritter Wettbewerb für das Denkmal mit zusätzlichen Gebäuden.“

Weitere Meldungen zum Thema finden Sie in der News-Datenbank unter dem Suchbegriff „Holocaust-Mahnmal“.


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