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17.10.1997

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Anklageflut erwartet

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil zum Schürmann-Bau


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In einem Pilotprozeß eines Elektrounternehmens hat der Bundesgerichtshof am 16. Oktober 1997 entschieden, daß der Bund nicht nur Ersatz für bereits eingebaute und durch das Rhein-Hochwasser im Dezember 1993 zerstörte Materialien leisten muß, sondern auch für bereits angeschaffte, aber noch nicht eingebaute Materialien. Voraussetzung ist, daß die Materialien speziell für den Schürmann-Bau angeschafft wurden, und die dadurch entstehenden Kosten Teil des vereinbarten Vertragspreises waren. Nach diesem Ausgang muß der Bund damit rechnen, daß weitere Firmen ihre Ansprüche zur Geltung bringen werden. Die Karlsruher Entscheidung bekräftigt nicht nur das August-Urteil, sondern erweitert es sogar. Dem Bund drohen nun Ersatzleistungen in zweistelliger Millionenhöhe.

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