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12.05.2017

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Liegenschaftstausch

Worauf sich Berlin mit dem Bund geeinigt hat


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Der Bund und das Land Berlin haben den neuen Hauptstadtfinanzierungsvertrag unterzeichnet. Dieser gilt bis zum Jahr 2027 und soll finanzielle Perspektiven für die Hauptstadt geben. Zum Beispiel ist geregelt, mit welchen Beträgen sich der Bund an der Finanzierung der inneren Sicherheit in Berlin und an der Hauptstadtkultur beteiligt. Außerdem haben Bund und Land den Vertrag genutzt, um bisher offene Grundstücksfragen zu lösen.

So wurde die gemeinsame Absicht unterzeichnet, dass der Bund dem Land Berlin das sogenannte Dragoner-Areal überträgt. Das zentral gelegene, 4,7 Hektar große Grundstück im Bezirk Kreuzberg war Gegenstand einer kontroversen Debatte um den Verkauf von Grundstücken in Berlin. Das Land Berlin möchte das Areal für sozialen Wohnungsbau nutzen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hatte jedoch 2015 einen Kaufvertrag über 35 Millionen Euro mit einem privaten Investor geschlossen. Auf Druck des Landes und des Finanzausschusses im Bundestag wurde das Geschäft aber gestoppt. Voraussetzung für die Übertragung, so der Bund, sei die vollständige Rückabwicklung des Kaufvertrages.

Zum Ausgleich für das Dragoner-Areal soll Berlin dem Bund den Martin-Gropius-Bau und das Haus der Kulturen der Welt übertragen, deren Einrichtungen bereits vom Bund getragen werden. Außerdem schreibt der Vertrag die gemeinsame Absicht fest, dass der Bund Flächen am Flughafen Tegel und das Haus der Statistik am Alexanderplatz an das Land Berlin verkauft. Das Grundstück "Werderscher Markt", das durch die Pläne zur Wiedererrichtung der Bauakademie bekannt ist, soll Berlin wiederum an den Bund übertragen.

Offen bleibt, wie die Grundstückswerte ausgeglichen werden sollen. Die Übernahme von 4600 bundeseigenen Wohnungen, die der Senat gern hätte, wurde in den Verhandlungen ausgespart, berichtet der Tagesspiegel.


Zum Thema:

Detailierte Informationen in der Presserklärung des Bundes


Kommentare

1

mr-arcgraph | 12.05.2017 16:03 Uhr

Bundeseigentum an Wohnhäusern

Der Besitz von Grundstücken mit Wohngebäuden durch die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches rührt aus der Vorgabe des Generalbauinspektors für die Neugetsaltung der Reichshauptstadt (GBI) in den Neugestaltungsbereichen zwischen 1937 bis 1943 Grundstücke durch Berlin aufkaufen zu lassen. (U.a. die Häusr in der Katzbachstraße, die der GBI als Sammelorte jüdischer Berliner – Judenhäuser – nutzte). Das hat damals Berlin aus einem jährlichen Haushalt von 70 Mio RM (mit)finanzieren müssen und in der Nachkriegszeit und der Nachwendezeit verschlafen, diese Eigentumssituation rechtzeitig aufzuklären.

 
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Die Unterzeichner: Staatsministerin Monika Grütters, Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller, Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, Senator Klaus Lederer (v.l.)

Die Unterzeichner: Staatsministerin Monika Grütters, Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller, Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, Senator Klaus Lederer (v.l.)

Der Martin-Gropius-Bau soll dem Bund übertragen werden.

Der Martin-Gropius-Bau soll dem Bund übertragen werden.

Die Immobilie des Jüdische Museums soll ebenfalls der Bund bekommen.

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Außerdem die Immobilie des Hauses der Kulturen der Welt.

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