Fortbildungspunkte
Kritiker treten in Hessen zur Wahl an
Seit 2003 gibt es eine Nachweispflicht für die Weiterbildung hessischer Architekten. Diese von der Vertreterversammlung der Architektenkammer Hessen demokratisch beschlossene, gleichwohl umstrittene Regelung hat inzwischen zu einer Reihe von Sanktionen gegen Architekten geführt, die die erforderlichen „Nachweispunkte“ nicht vorweisen können oder wollen. Kritiker sprechen von 290 Verfahren, die durchgeführt wurden oder werden, und die zu Verweisen und Geldstrafen führen. Theoretisch könnte bei schweren Verletzungen der Berufspflichten auch ein Ausschluss aus der Kammer verhängt werden.
Erstmals treten für die bevorstehenden Wahlen zur Vertreterversammlung der Architektenkammer (23. Februar bis 6. März 2009) zwei Wahlgruppen an, die sich gegen die bestehende Fortbildungs-Regelung wenden: Die „Initiative Hessischer Architekten IHA“ und die Gruppe „Fortbildung ohne Nachweispflicht“ werben um die Stimmen ihrer Kollegen bei dieser Wahl zum „Architektenparlament“, die alle fünf Jahre stattfindet. Diese Gruppen fordern, dass die Fortbildung grundsätzlich in der Verantwortung der Einzelnen verbleiben sollte und wehren sich gegen die „fremdbestimmte und sanktionsbewehrte Fortbildungsordnung“ der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen.
Die Befürworter hingegen argumentieren, dass diese Fortbildungsordnung nicht ersonnen worden sei, um Architekten zu foltern, sondern dass dies vielmehr im Zusammenhang mit der politischen Tendenz zu sehen sei, die freien Berufe zurückzudrängen. Hier müssten die Mitglieder der freien Berufe nicht nur Privilegien entgegennehmen, sondern auch Pflichten erfüllen und ihre Kompetenzen nach außen dokumentieren. Dazu gehöre eben auch die Fortbildung, von der nur ein kleiner Teil über Punkte nachgewiesen werden müsse – eben solche „Formate“ der Fortbildung, die auf eine leicht messbare Art überhaupt nachweisbar sind.
Die Nachweispflicht sei nach breiter Diskussion und mit großer Mehrheit in der vorletzten Legislaturperiode der Vertreterversammlung als Kompromiss zwischen verschieden weit gehenden Vorschlägen beschlossen worden. Hessen sei damit ein Vorreiter, dem sich andere Länderkammern angeschlossen haben, so die Befürworter.
Architektenkammer Hessen: www.akh.de
Initiative Hessischer Architekten IHA: www.iha-fortbildungsordnung.de
Fortbildung ohne Nachweispflicht: www.keinnachweis.de
der Architekten, besonders der jungen Kollegen, die das Studium erst vor kurzem beendet haben. Neben der Fortbildungspflicht, hat vor allem die arc | vote GbR große Bedenken bezüglich der Weiterbildungspflicht bei Absolventen. Neben der teilweise unvertretbaren Stundenanzahl (80 Std.) und den damit verbundenen hohen Kosten (Teilnahmegebühr, Fahrtkosten, Urlaubstagentfall), werden seitens der Akademien Weiterbildungen angeboten, die weder in Qualität noch an Informationen an den Vorlesungen der Hochschulen anschliessen und den Sinn der Weiterbildungen in Frage stellen. Darüber hinaus kritisieren die Architekturbüros das Fehlen der Arbeitskraft für Weiterbildungen und geben nur ungern die Freigabe zur Teilnahme, die mit Verzicht auf einen Urlaubstag verbunden ist, da das Fortbildungsgesetz bzw. der Bildungsurlaub von den Büros nicht akzeptiert wird." arc | vote GbR www.arcvote.de
Ergänzend bleibt festzuhalten, dass nicht nur die hessische Architektenkammer Misstrauen gegenüber ihrer scheinbar lethargischen Architektengemeinschaft hegt. Auch die Berufsverbände misstrauen offensichtlich ihren eigenen Mitgliedern. Wie sonst ist es zu erklären, dass vier IHA-Kandidaten ihre Zugehörigkeit zum BDA-Hessen verheimlichen müssen (Google sei Dank!)? Befürchten sie Sanktionen? Geht man der offenen Auseinandersetzung im eigenen Verband aus dem Weg? In Hessen tut man sich wohl immer noch schwer mit "innerparteilicher" Kritik und abweichenden Meinungen!
Stellungnahme "Fortbildung für Architekten und Stadtplaner" von Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der AKH und Spitzenkandidatin des BDA zur Wahl der Vertreterversammlung der AKH (erschienen unter "Neues aus dem BDA" auf www.bda-hessen.de) Stellungnahme Barbara Ettinger-Brinckmann: In meiner Funktion als Präsidentin der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen AKH werde ich hin und wieder von Kollegen angesprochen, die sich gegen die Nachweispflicht im Zusammenhang mit der Fortbildung zur Wehr setzen. Die Position des BDA ist in diesem Punkt sehr eindeutig: Der BDA hat an der Entwicklung des Konzeptes für die Fortbildungsverpflichtung und an der dazugehörigen Satzung mitgewirkt und steht nach wie vor zu diesen Regelungen. Die demokratisch legitimierte Vertreterversammlung der AKH hat diese Fortbildungsverordnung verabschiedet. Kommentierung: Den demokratischen Sozialismus in seinem Lauf hält weder Ochs noch Esel auf. Zwangsfortbildung ist Überregulierung und damit undemokratisch. Demokratie kann nur dann existieren, wenn sie ihre Regeln auf das absolut Notwendige beschränkt und Minderheiten respektiert. Eine gewisse Strategiefähigkeit der Vertreterversammlung wäre notwendig gewesen, eine Satzung in allen Nebenwirkungen und Konsequenzen denken zu können. Aufgrund der hohen Eigeninitiative bei der beruflichen Fortbildung ist es bei der Mehrheit der Architekten längst offenkundig, dass Fortbildungsveranstaltungen überwiegend danach ausgesucht werden, wie man mit geringem Aufwand Fortbildungspunkte sammelt. Die Fortbildungspflicht ist, fern von den Bestimmungen der Satzung, längst verhandelbar und damit gescheitert. Hochschullehrer lassen sich ihre eigenen Lehrveranstaltungen anerkennen. Inhaber größerer Büros erledigen die Fortbildungspflicht ihrer Mitarbeiter, indem Vertreter der Bauindustrie ihre Produkte vorstellen. Ehrengerichtsvorsitzende weisen betroffene Architekten darauf hin, sie hätten eigene Fortbildungsbemühungen geltend machen können, obwohl dies doch den Bestimmungen der Satzung widerspricht. Stellungnahme Barbara Ettinger-Brinckmann: Mit dieser Verordnung ist es gelungen, einen zumutbaren und zugleich der Öffentlichkeit vermittelbaren Rahmen zu schaffen. Das gilt für die nachzuweisende Quantität und die Inhalte der Fortbildung für Architekten. Kommentierung: Dass der Ausspruch von Sanktionen, die in ihrer Strafhöhe mit schweren Verfehlungen gegen die Berufsordnung gleichgesetzt werden, zu Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht führen werden, die dem Ansehen der Kammer eher schaden als nützen, hätte ebenfalls vorhergesehen werden können. Stattdessen setzt die Kammer einen Ehrengerichtsvorsitzenden ein - hauptberuflich Direktor der JVA Butzbach -, der die betroffenen Architekten mit Kommentaren wie Irgendwie müssen wir ja die faulen Hunde unter den Kollegen kriegen..!" konfrontiert. Allein aus diesem Grund ist die Verordnung nicht zumutbar. Daneben ist nie bewiesen worden, dass Zwangsfortbildung zu einer messbaren Qualitätssteigerung führt, weswegen sie der Öffentlichkeit auch nicht vermittelt werden kann. Zwangsfortbildung bedeutet, dass Verantwortung und Initiative der beruflichen Weiterbildung an die Kammer oder die Fortbildungsveranstalter delegiert wird, obwohl dies der Berufsordnung widerspricht. Stellungnahme Barbara Ettinger-Brinckmann: Zugleich ist der BDA offen für kontinuierliche Verbesserungsvorschläge und haben dies in unserem Wahlprogramm auch eindeutig formuliert. Kommentierung: Die Reform der Reform wird hier bereits avisiert. Die Amtsträger toben sich in ihrer Regulierungswut und Reformbegeisterung ungehemmt aus. Ähnlich des Bologna-Prozesses, der ursprünglich zur Vergleichbarkeit der Hochschulabschlüsse in Europa ein einheitliches europäisches Hochschulwesen herbeiführen wollte und als Nebenwirkung nicht berufsbefähigende Hochschulabschlüsse in Kauf nahm, soll nun die Fortbildungsverordnung mit zusätzlichen Akkreditierungsmöglichkeiten, etwa dem Zuhören von Werkberichten, weiter verkompliziert und bürokratisiert werden. Stellungnahme Barbara Ettinger-Brinckmann: Nach wie vor ist die gefundene Regelung zeitgemäß allein schon, weil unser Status als "freier Beruf" weiterhin bedroht ist. Dies gilt auch im Zusammenhang mit unserem Kampf für den Erhalt der HOAI als verbindliches Preisrecht. Als Äquivalent für diesen Status müssen sich Freiberufler spezifischen gesetzlichen und berufsrechtlichen Bindungen unterwerfen, die ihre Professionalität und Qualität gewährleisten und sichern. Eine dieser berufsrechtlichen Bindungen ist die Fortbildungsverpflichtung und auch der Nachweis, dass diese Verpflichtung eingehalten wird. Kommentierung: Der Status als freier Beruf wird gerade auch durch die Regulierungswut von Behörden auf europäischer Ebene, auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene und eben auch von den berufsständischen Organisationen selbst bedroht. Dies ist leider tatsächlich zeitgemäß. Stellungnahme Barbara Ettinger-Brinckmann: Der populistische Protest einiger Architekten und Stadtplaner sollte uns nicht von unserem Konzept abbringen. Gerade unser Verband, der sich in besonderer Weise für Qualität einsetzt, sollte auch weiterhin deutlich machen, dass unsere Qualitätsziele nur mit kontinuierlicher Weiterbildung aller unserer Mitglieder erreichbar sind und dass diese Weiterbildung mit einem transparenten Nachweis einhergehen muss. Wie können wir der Öffentlichkeit und unseren Bauherren klarmachen, dass es für Architekten unzumutbar sein soll, sich die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen bescheinigen zu lassen, während Vergleichbares für andere freie Berufe selbstverständlich ist? Kommentierung: Wenn Bildung ohne jede Zweckbindung als erstrebenswertes Gut noch zeitgemäß wäre, würde das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht mit Populismus verwechselt. Wie oben erwähnt, lassen sich die Qualitätsziele nicht mit einer verordneten Weiterbildung beweisen. Mit Ausnahme der Fachanwälte haben Anwälte, Steuerberater, Ärzte eine Fortbildungspflicht, die weder Sanktionen noch eine Nachweispflicht vorsehen und damit so allgemein gehalten ist, dass sie justiziabel ist. Die Individualität der einzelnen Architekten bringt es mit sich, dass verschiedene Formen der Fortbildung, darunter überwiegend nicht kontrollierbare, gewählt werden und diese am Projekt selbst mit unterschiedlichem Erfolg, Ehrgeiz und Talent umgesetzt werden. Im schlechtesten Fall kann es sein, dass der Architekt, der eine Vielzahl von Fortbildungsveranstaltungen besucht, die ihm gestellten Aufgaben bei einem Bauprojekt trotzdem nicht lösen kann. Daher ist der transparenteste Nachweis die gebaute oder im Bau befindliche Referenz, ferner die individuellen Fähigkeiten des Architekten, für die sich ein Bauherr im Hinblick auf die Termin-, Kosten- und Nutzergerechtigkeit sowie Ästhetik mehr interessiert als um die fruchtlosen Bemühungen einer berufsständischen Organisation, den Stand der Ausbildung ihrer Mitglieder der Allgemeinheit beweisen zu müssen.
Auf myhammer.de werden Architekten- und Ingenieurleistungen abgefragt, Bauvorlagen, Statiken usw. Ziel ist ja bekanntermaßen ein absolutes Mindestangebot für diese Leistungen, z.T. irrwitzig niedrig, eigentlich nicht machbar. Aber es gibt reichlich Kollegen, die sich beteiligen... Mein Hinweis diesbezüglich an Kammer bleibt bisher seit fast 3 Monaten ohne Reaktion.
auch ich halte nicht viel von vereinsmeierei - aber kammer abschaffen ist wohl sehr kurzsichtig - wollt ihr nochmehr an sogenannter aquise-planung machen ??? wir architekten müssten uns noch vielmehr zusammenschliessen und engagieren und somit das bild in der gesellschaft zurechtrücken ... denn die glaubt im wesentlichen noch immer das wir alle im geld schwimmen ....