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16.07.1997
Keine Hochzeit, aber ein Ehevertrag
Der Staatsvertrag zwischen Berlin und Brandenburg definiert Grundsätze für die Landesentwicklung
Der Staatsvertrag zum gemeinsamen Landesentwicklungsprogramm von Berlin und Brandenburg ist nach fast vierjährigen Vorarbeiten unterschriftsreif. Das Vertragswerk soll einer besser zwischen beiden Ländern abgestimmten Planung auf die Sprünge helfen, um Zersiedelung und Wildwuchs künftig wirkungsvoll verhindern zu können. Zur Zeit liegt das Verhältnis der Bevölkerungsdichte zwischen Berlin und der Peripherie noch bei 80:20, in anderen Großstädten sind Werte um 50:50 üblich. Hier seien „ungeheure Fliehkräfte zu bändigen“, sagte der Berliner Staatssekretär Hans Stimmann von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie. Das Landesentwicklungsprogramm, das die Grundlage für die Raumplanung bildet, wird Grundsätze wie die dezentrale Konzentration mit regionalen Entwicklungszentren und Freiflächen, die Anerkennung der Metropolenfunktion Berlins, die Bevorzugung der Innenentwicklung einer Gemeinde vor ihrer Außenentwicklung sowie den Vorrang der Schiene gegenüber der Straße festlegen. Nachdem die Regierungen beider Länder dem Vertrag jetzt zugestimmt haben, werden Ministerpräsident Manfred Stolpe und Regierender Bürgermeister Eberhard Diepgen das Vertragswerk am 7. August unterzeichnen. Die Länderparlamente müssen anschließend den Ratifizierungsgesetzen zustimmen.
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