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27.06.2017

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Katalysator Wohnhochhaus

C.F. Møller planen in Stockholm


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Keine Frage: Wohnen im Hochhaus liegt im Trend. Obwohl derzeit niemand weiß, inwiefern das gestapelte Wohnen den vielerorts angespannten Wohnungsmarkt entlasten kann, werden überall Wohnhochhäuser gebaut. Unter anderen scheinen C. F. Møller Architects (Aarhus) hierbei gut im Geschäft. Kürzlich haben die Architekten einen innovativen 22-Geschosser für die schwedische Stadt Västerås im weiteren Umkreis von Stockholm vorgestellt, der bis zum 15. Geschoss in Beton und darüber in Holz ausgeführt werden soll.

Nun folgt schon das nächste Projekt, dieses Mal in Kista, einem Vorort Stockholms, der als einer der größten IT-Standorte Europas gilt. Hier planen die beiden Developer Aros Bostad und Vasakronan ein Wohnhochhaus mit 20 Wohngeschossen, für das sie einen Wettbewerb ausgeschrieben hatten, den C. F. Møller für sich entscheiden konnten. 220 Wohnungen mit insgesamt 13.000 Quadratmetern Fläche sollen in dem Projekt mit dem Namen Geysir realisiert werden. Positiv fiel der Jury die Entscheidung der Architekten auf, nur an die wetterabgewandte Südostseite des Hauses Balkone zu setzen.

Interessant – nicht zuletzt in städtebaulicher Hinsicht – ist die Erdgeschosszone mit 2.000 Quadratmetern Verkaufsfläche, die als Food Court genutzt werden soll. Das Haus liegt an einer Geländestufe, die in Form einer Brücke direkt an das Haus anschließt, was die Architekten nutzen, um einen zweigeschossigen Sockelbereich zu schaffen, der für Gastronomie reserviert ist. Die untere Ebene des Sockels ist als Flachbau ausgebildet, der an das eigentliche Hochhaus anschließt. Raumhohe Verglasung, eine offene Treppe am Rand des Baukörpers und eine Dachterrasse über der unteren Ebene sollen das Haus der Stadt nahe bringen, was man beim Blick auf die Bürobauten der Umgebung nur begrüßen kann. (gh)


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Kommentare

8

Moppelhuhn | 05.08.2017 01:32 Uhr

Brandschutz

Bis 2008 wurden in Deutschland unzählige Hochhäuser gebaut, wo die Aufzüge direkt am Flur sind, ohne Vorraum. In Hamburg ist das heute noch zulässig, da Hamburg die MHHR 2008 in abgewandelter Form umgesetzt hat, nur Feuerwehraufzüge brauchen dort einen Vorraum. International ist es nach wie vor üblich. Man hat inzwischen jahrzehntelange Erfahrung mit Bränden in Hochhäusern, und offensichtlich wird das Problem durch Aufzugsschächte an Fluren nirgendwo auf der Welt für so groß erachtet, daß man da Vorräume braucht - außer in Deutschland.

International ist es auch durchaus üblich, bereits den Flur als "Schleuse" zwischen Nutzungseinheit und Treppenraum zu betrachten und daher derartige Treppenräume als einzigen Fluchtweg in Wohnhochhäusern zuzulassen, teilweise sogar ohne Druckbelüftung. Auch hier scheinen jahrzehntelange Erfahrungen mit Hochhausbränden nicht zu der Ansicht geführt zu haben, daß das besonders gefährlich ist - außer wieder mal in Deutschland.

International ist es auch durchaus üblich an Feuerwehraufzüge geringere Anforderungen zu stellen als in Deutschland. Da die Feuerwehr den Aufzug nur bis ein oder zwei Geschosse unterhalb des Brandgeschosses nutzt, wird etwa eine Rauchfreihaltung des Feuerwehraufzugsschachts ebensowenig für notwendig gehalten wie ein besonderer Vorraum.

7

Gähn... | 10.07.2017 09:46 Uhr

nende Langeweile...

...so...long...sam...wird...s...Zeit...sich...mal..ne...neue...Marotte...auszudenken...um...seine...Unkenntniss...hinter...Geschwafel...und... ... ... ... ...zu...verstecken...so...long...ride...on...Cowboy.

ps....herzliche Grüße von der Freiwilligen Feuerwehr Bottrop, die sich naturgemäß über die Verbreitung dieses ja nicht ganz ungefährlichen, aber dafür doch amüsanten Unsinns scheckig lacht...!

6

solong | 29.06.2017 12:23 Uhr

... gut so ...

... Ihr arbeitet Euch an das thema ran ... zu 3 4 5 ... dadurch das die Wohnungseingangstüren nach außen öffnen und üblicherweise türschließer bekommen, kann der von mette befürchtete fall nicht eintreten ... eine schleuse ist nur sicher wenn auch die türen geschlossen sind ... trotzdem ist diese natürliche die regelausführung der MHHR 2008 ... das heist aber nicht, dass durch entsprechend gleichwertige ausführungen nach einem brandschutzkonzept hier keine anderen regelungen möglich sind ... wo die definition rda anstelle süla herstammt ... vermutlich irgendeine herstellerbezeichnung ... zu pregunta ... auch im europäischen raum sind türen zu kleinen räumen, wie bädern und wc`s sowie räumen die nicht von außen über rettungsgeräte der fuerwehr erreicht werden können mit nach außen zu öffnenden türen auszustatten (barrierefreiheit / rettungsmöglichkeit kollabierter personen) ...

5

nörgeli | 28.06.2017 20:51 Uhr

@ solong

Nur um das klarzustellen:
zu 1. Mal bitte in die aktuelle Hochhaus-Richtlinie gucken. Auch wenn die in Schweden nicht gilt - es sind vermutlich ähnliche Regelungen. Selbst bei den kleinen Hochhäusern bis 60 m wird da eine Kaskade gefordert: Wohnung/Flur/Schleuse/Treppenraum.

zu 2. Es gibt keine für Rauchschutz qualifizierten Aufzugstüren! Für Brandwiderstand ja, aber nicht für den viel wichtigeren Rauchschutz.

Die "Süla" ist technisch nur eine Spüllüftung zur Rauchverdünnung, die im Hochhaus notwendige Anlage heißt "Rauchschutzdruckanlage" RDA.

Es gibt einen guten Baunetz-Artikel "Rauchfreihaltung von Treppenräumen (RDA)". Und damit diese RDA funktioniert ist eine Schleuse erforderlich!

WER HAT HIER KEINE AHNUNG?

4

Mette | 28.06.2017 15:56 Uhr

süla

Es gibt also eine Lüftungsanlage die im Treppenhaus einen Überdruck erzeugt. Wenn jetzt aber ständig die eine Tür zum Treppenraum geöffnet wird, dann muss die Anlage doch ganz schön pusten. Ist es da nicht sinnvoller einen Vorraum (Schleuse) zu haben. Das ist schon ein sehr direkter Weg für Rauch und Feuer von Wohnung zu Treppenraum und Aufzug. Mal sehen wie sich das alles verändert im Laufe der Planung.

3

pregunta | 28.06.2017 14:02 Uhr

Türöffnungsrichtung

Ist es in Schweden üblich, dass Wohnungseingangstüren in den (halb-)öffentlichen Raum statt ins Wohnungsinnere öffnen? Auch innerhalb der Wohnungen fällt auf, dass die Badtüren und viele der Schlafzimmertüren nach aussen öffnen.

2

solong | 28.06.2017 09:59 Uhr

nörgeli ... unschönes ...

... phänomen der "facebook"-gesellschaft - nörgeln ohne die geringste "ahnung zu haben" - anscheinend ist Ihr mitteilungsdrang deutlich divergent zu Ihrem kenntnisstand .... 1. benötigt man bei entsprechender ausbildung der aufzugstüren keine schleusen ... 2. es ist üblich mit einem sicheren treppenhaus zu arbeiten ... mit einer entsprechenden "süla" (sicherheitslüftungsanlage, die einen überdruck im treppenhaus erzeugt, über entsprechende maßnahmen ist es kein problem hier auch den notwendigen flur und die aufzugsschächte einzubeziehen) ist das sehr sicher ... ob die treppenbreite für die anzahl der zu flüchtenden personen passt wird sich noch im weiteren planungsverlauf geprüft ...

1

Nörgeli | 27.06.2017 19:45 Uhr

Unsicher Wohnen

Ein Wohnhochhaus mit nur einem Treppenraum, der noch nicht mal als Sicherheitstreppenraum ausgebildet ist... Die Aufzüge münden munter im Flur - prächtige Zündschnur.
Da brauche ich nicht über Gestaltung, Balkone auf der richtigen oder falschen Seite oder eine verglaste (und bald verwaiste?) Restaurantebene nachzudenken.
Als Entwurf im Studium fällt man mit so einem Hammerfehler durch.
Gruß aus London.

 
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