Allgemeine Nutzungsbedingungen BauNetz
Stand: Juli 2011
Diese Nutzungsbedingungen sind Grundlage der Leistungen von BauNetz und vom Nutzer mit der Anmeldung anzuerkennen.
Für Verluste oder Schäden, die dem Nutzer dadurch entstehen können, dass er auf im Rahmen der Nutzung des BauNetz erhaltene Informationen vertraut, haftet das BauNetz innerhalb der gesetzlichen Vorschriften nur, wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von BauNetz verursacht worden ist.
6. Verpflichtungen bei Dialogen
Der Nutzer verpflichtet sich, sich bei der Nutzung von dialogorientierten Angeboten von BauNetz auf den professionellen Meinungsaustausch zu beschränken und auf die Belange anderer Teilnehmer Rücksicht zu nehmen. Missachtung kann zu einem Ausschluss vom BauNetz-Informationsangebot führen.
7. Premiumdienste
7.1. Freischaltung, Einzugsermächtigung
Premiumdienste sind kostenpflichtige Inhalte, über deren Abruf der Nutzer individuell entscheidet. Die Preise der verschiedenen Angebote werden auf den entsprechenden Seiten angezeigt. Die Nutzung von Premiumdiensten setzt eine Freischaltung durch das BauNetz voraus. Diese erfolgt nach Eingang einer schriftlichen Einzugsermächtigung, mit der BauNetz die Abbuchung der anfallenden Gebühren vom Konto des Nutzers ermöglicht wird. Ein entsprechendes Formular wird beim Aufruf eines kostenpflichtigen Inhalts online angezeigt.
7.2. Abrechnung
Die Abrechnung der Premiumdienste erfolgt zum Ende eines jeden Kalendermonats. Der Nutzer verpflichtet sich, die auf der Grundlage der jeweils anwendbaren Tarife entstehenden Kosten per Lastschrifteinzug zu begleichen.
7.3. Vertragsabschluss
Für die über BauNetz angebotenen kostenpflichtigen Inhalte (Premiumdienste) sowie alle weiteren online angebotenen Waren und Dienstleistungen gilt, dass sämtliche Verträge ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem Anbieter der jeweiligen Inhalte zustande kommen. Etwaige Ansprüche aus solchen Geschäften richten sich ausschließlich gegen den Anbieter.
8. Wartung, technische Störungen, Informationsobliegenheit
Es wird darauf hingewiesen, dass das BauNetz bei Durchführung von Wartungsarbeiten vorübergehend nicht verfügbar sein kann. Des Weiteren kann BauNetz nicht für Zeiten der Nichtverfügbarkeit, die durch Störungen in den öffentlichen Leitungsnetzen bedingt sind, verantwortlich gemacht werden.
9. Sonstiges
Wenn in diesem Vertrag die Schriftform vorgesehen ist, entspricht auch die Versendung einer E-Mail oder eines Telefaxes dieser Schriftform. Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus der Nutzung von BauNetz ergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist Berlin.